Eines ist klar: Derjenige Verkehrsteilnehmer, auf dessen Seite ein Hindernis ist, muss warten, wenn's (zu) eng wird.
So die Regel, die auch in für Räder in der Gegenrichtung frei gegeben Einbahnstraße gilt. Der Verkehrsdezernent unserer Nachbarstadt ist allerdings der Meinung, dass Fahrräder in so einer Situation auf den Bürgersteig ausweichen bzw. anhalten müssen ...