In Antwort auf: Thomas S

Servus georg

Naja, in Deutschland würde die Radfahrerin immerhin zumindest eine Mitschuld zugesprochen bekommen, da sie den Mindestabstand zum parkenden Auto von ca. 1 m nicht eingehalten hat. Das kennt bloß kaum jemand. Oft genug kann man in engen Straßen den Abstand aufgrund von entgegenkommenden Pkw gar nicht einhalten.

Aber ganz klar: die Hauptschuld liegt bei dem um sein heiligs Blechle besorgten Autofahrer.


Bei uns ist es, so weit ich mich erinnern kann, komplizierter. Wir haben auch genug Radstreifen und Radwege, die im Dooring-Bereich verlaufen. Ausjudiziert ist meines Wissens, dass man mit dem Rad ausreichend Abstand halten darf, um von einer Autotüre nicht erwischt zu werden. Was bei schmalen Radspuren schwierig werden kann. Denn mit den Rädern muss man auf dem Radstreifen bleiben.

Radfahren in der Ritterrüstung kann also Leben schützen!

lg!
georg