Laut VwV-StVO muss ein Radweg mindestens 1,5m breit sein, um als benutzungspflichtig beschildert werden zu können. Abweichungen an Engstellen sind dabei wohl nach reichlicher Sicherheitsabwägung möglich, aber sicher nicht als durchgängige Ausbaulösung.
Die ERA, die auch in NRW Grundlage für das Anlegen von Radverkehrsanlagen ist, sieht für baulich angelegte Radwege eine Regelbreite von 2,0m vor; 1,6m als Minimum. Hinzu kommen noch Sicherheitsabstände (z.B. 75cm zu längs-parkenden PkW oder zur Fahrbahn, wenn >50km/h, sonst 50cm zur Fahrbahn). Wenn das bei einem neuen Radweg nicht gegeben ist, würde ich den Lolli sofort wegklagen, wenn die Verwaltung den nicht freiwillig abschrauben will.
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch! Satzzeichen können Leben retten.