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#896849 - 08.01.13 14:17 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Juergen]
Uwe Radholz
Mitglied
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Beiträge: 7.302
In Antwort auf: Juergen
Nur wenn Du einen sozialversicherungspflichtigen Job über 450,- hast......aber nicht, wenn Du oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, älter als 55 bist oder jahrelang in der PKV warst.


Ich glaube, jetzt geht es doch ein wenig durcheinander. Wenn eine Versicherungspflicht vorliegt, dann muss Dich die GKV nehmen, immer.
Wann die vorliegt, wurde ja hier schon mehr oder minder vollständig besprochen.

Wenn Du oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, bist Du eben nicht versicherungspflichtig. Wobei es da auch erhebliche Ausnahmen und Einschränkungen gibt. Führt hier aber zu weit.

Auch die immer wieder genannten 55 Jahre spielen nur eine Rolle, wenn eine private Versicherung bestand.
Die Untergrenze hat nur da eine Bedeutung, wo die Möglichkeit einer Familien versicherung besteht. Man braucht dann keine Beiträge zu zahlen. Trifft dies nicht zu und man ist “Aufstocker “, dann besteht automatisch wieder die Pflicht, sich gesetzlich zu versichern.
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#896872 - 08.01.13 15:19 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Uwe Radholz]
MatthiasM
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 6.407
Ich bin jetzt beileibe kein Experte, aber ich fürchte, hier werden zweierlei Arten der VBersicherungspflicht durcheinandergeworfen:

1) Die Pflicht, in der GKV/Ersatzkasse für "Versicherungspflichtige" = Angestellte, Arbeiter etc. unter der Beitragsbemessungsgrenze vs. die "Nichtpflicht" für diejenigen, die aufgrund von z.B. Selbständigkeit oder Einkommenshöhe aussteigen und zur PKV wechseln können oder alternativ freiwillig in der GKV bleiben.

2) Die Pflicht (bzw. bei Verstoß meines Wissens sogar strafbar), grundsätzlich irgendeine Krankenversicherung zu haben - ganz ohne geht nicht, und wenn alle Stricke reißen wird jemanden evtl. keine GKV nehmen, aber eine beliebige PKV zum Basistarif (teurer als einkommensbezogen GKV zu ztahlen allemal)

lG Matthias

Geändert von MatthiasM (08.01.13 15:19)
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#896885 - 08.01.13 15:55 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: MatthiasM]
Uwe Radholz
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 7.302
Du hast es eigentlich schon ganz gut auf den Punkt gebracht. Ich meine natürlich immer die Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, die dann auch immer die Pflicht JEDER GKV begründet, dich aufzunehmen.

Ausnahme übrigens ist immer eine Kasse, die dich rechtmäßig gekündigt hat. Z.B weil du versucht hast, sie zu betrügen oder ihr Beiträge schuldig geblieben bist, was bei freiwillig versicherten Selbstständigen durchaus messbar vorkommt.
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#896967 - 08.01.13 19:16 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Uwe Radholz]
Juergen
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.265
worstcase:
Mit 50 hast Du genug Kohle, um um die Welt zu reisen. Dafür schliesst Du bei der Mannheim-Berliner eine private AuslandKV ab und kündigst die GKV. Mit 67 ist es dir draussen zu ungemütlich, die Kohle ist verbraucht und Du bekommst Rente. Nimmt dich dann die GKV und was ist mit dem reduzierten Beitrag der Rentner für die KV?
Nochwas: mit 70 bist Du reif fürs Heim, bist ein Pflegefall. Pflegegeld gibts dann aber nicht, da Du in den letzten Jahren nicht eingezahlt hast.

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bis später mal in Berlin
Jürgen
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#897038 - 08.01.13 22:09 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Juergen]
Uwe Radholz
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 7.302
Hallo Jürgen,

ich werde sicher nicht alle Varianten fehlerfrei beurteilen können. Soweit ich es weiß, beschäftigt dies auch schon in ausreichendem Maße die Gerichte.
Nur in Deinem schlechtesten denkbaren Fall dürfte bei Renteneintritt genau die Frage stehen: Besteht die Versicherungspflicht? Wenn nicht, dann wird unser Weltreisender halt in der Privaten bleiben müssen.

Nur, es ist nicht Aufgabe der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung jedem im Alter eine preisgünstige Versicherung zu bieten. Genau deshalb hat ja der Gesetzgeber den späteren Wechseln von einer privaten in die gesetzliche KV bewusst erschwert. Wenn man weiß, dass der Löwenanteil der Kosten für medizinische Behandlungen in die letzten zehn Lebensjahre eines Menschen fällt, wo in der Regel weniger Beiträge entrichtet werden, dann ist plausibel, dass Mitglieder, die in den Zeiten wo sie mehr Beiträge hätten zahlen müssen und weniger Kosten verursacht hätten, privat versichert waren, dort auch bleiben sollen.

Auch Dein Weltreisender, der nach 17 Jahren heimkehrt um seinen verdienten Ruhestand anzutreten, hat in diesen Jahren keinen Beitrag in der GKV bezahlt, wenn er sie kündigte. Wäre es da nicht ungerecht, wenn die, die dies wegen einer anderen Lebensentscheidung taten, mit für seine Krankenversicherung herangezogen würden?
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#897043 - 08.01.13 22:32 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Juergen]
Oldmarty
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 6.693
In Antwort auf: Juergen
worstcase:
ochwas: mit 70 bist Du reif fürs Heim, bist ein Pflegefall. Pflegegeld gibts dann aber nicht, da Du in den letzten Jahren nicht eingezahlt hast.

[
bis später mal in Berlin
Jürgen



Wenn du deinen Wohnsitz hier in D hast, wirst du schon in was aufgenommen. Bei einem festen Wohnsitz muss halt Sozialhilfe beantragen, ob als ü65 Hartz4 heisst , weiss ich jetzt nicht. Dann bist auch Krankenversichert. Hast keinen festen, dann kannst du zum Sozialamt gehen, dein Tagesgeld dir holen und so Scheine für den Arztbesuch. Der rechnet das dann mit dem Amt ab. Bei den Brüder der Landstrasse ist es auch nicht anders.
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#897096 - 09.01.13 08:20 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Uwe Radholz]
Juergen
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.265
In Antwort auf: Uwe Radholz
Wenn nicht, dann wird unser Weltreisender halt in der Privaten bleiben müssen.

Nur, es ist nicht Aufgabe der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung jedem im Alter eine preisgünstige Versicherung zu bieten.
Volle Zustimmung! schmunzel auch an Meterfresser.
Ich wollte auch mit meinen Bedenken und Erfahrungen nur ausdrücken, dass eine Anwartschaft sinnvoll und gerecht ist und eine Kündigung durchaus ihre Tücken haben kann.

Gruß
Jürgen
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#897253 - 09.01.13 14:07 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Zwott]
dhomas
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abwesend abwesend
Beiträge: 1.875
Habe heute auch bei der TK nachgefragt, und folgende Antwort:
wenn nach der Rückkehr gearbeitet wird ist man wieder drin, oder wenn man irgendwie Arbeitslosengeld bezieht.

Ich werde z.B. mich vor Abreise arbeitslos melden, dann sofort wg. Auslandsaufenthalt abmelden. Dadurch wird der Anspruch auf ALG pausiert und verfällt nicht (glaube bis zu 4 Jahre). Bei Rückkehr hat man dann sofort wieder den Anspruch und ist auch über das Arbeitsamt in der GKV versichert.

Geändert von dhomas (09.01.13 14:08)
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#898114 - 11.01.13 18:40 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: dhomas]
Zwott
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 15
Na also ich werde mich nicht arbeitslos melden. Mein Plan ist mich bei Verwandten anzumelden, also einen festen Wohnsitz zu behalten. Nach meiner Kündigung beim Arbeitgeber werde ich bei der TKK "keine Weiterversicherung" beantragen. Man sagte mir das geht formlos, ich solle dann nur angeben, dass ich mich im Ausland aufhalte. Im Ausland muss ich dann Nachweise dafür sammeln, dass ich auch wirklich im Ausland war. Dazu gibt es keine wirkliche Vorschrift, also man MUSS nicht unbedingt ein Flugticket oder Visum nachweisen, es geht auch ne Quittung vom Campingplatz, z.B. im EU-Ausland. Wenn man keine Nachweise hat, muss man die Beiträge nachzahlen. Sobald ich wieder in Deutschland bin, oder abzusehen ist, wann das wieder der Fall sein wird, muss ich da anrufen und man nimmt mich automatisch wieder auf. Dazu braucht man weder Arbeit noch muss man arbeitslos gemeldet sein. In dem Fall muss man dann halt die 150Euro/Monat oder was da berechnet wird selbst zahlen.

So weit zur Theorie zwinker Ich hoffe mal das stimmt alles so...
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#898150 - 11.01.13 20:17 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: dhomas]
sebael
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Beiträge: 522
Unterwegs in Argentinien

In Antwort auf: dhomas

wenn nach der Rückkehr gearbeitet wird ist man wieder drin, oder wenn man irgendwie Arbeitslosengeld bezieht.

Ich werde z.B. mich vor Abreise arbeitslos melden, dann sofort wg. Auslandsaufenthalt abmelden. Dadurch wird der Anspruch auf ALG pausiert und verfällt nicht (glaube bis zu 4 Jahre). Bei Rückkehr hat man dann sofort wieder den Anspruch und ist auch über das Arbeitsamt in der GKV versichert.


Ja, genauso isses!
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#898158 - 11.01.13 20:25 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Zwott]
sebael
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 522
Unterwegs in Argentinien

In Antwort auf: Zwott
Na also ich werde mich nicht arbeitslos melden. Mein Plan ist mich bei Verwandten anzumelden, also einen festen Wohnsitz zu behalten. Nach meiner Kündigung beim Arbeitgeber werde ich bei der TKK "keine Weiterversicherung" beantragen.


Warum nicht arbeitslos melden? Deine Ansprüche auf ALG gehen doch irgendwann verloren. Ich weiß aber jetzt nicht wann genau das dann in diesem Fall sein wird. Ob sofort oder vllt. in einem Jahr.

Wenn du deinen Job gekündigt hast und somit arbeitslos bist und dich danach bei der Arbeitsagentur ins Ausland abmeldest, brauchst du auch die GKV nicht zu kündigen sondern dich nur abzumelden, da du ja im Ausland bist. Ist jedenfalls bei mir so.
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#898491 - 12.01.13 20:47 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: sebael]
Zwott
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Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 15
Ähh, kein Ahnung, ich hab da bis jetzt ehrlich gesagt gar nicht drüber nachgedacht. Ich weiß noch als ich meine Ausbildung beendet hatte, war ich mal auf dem Arbeitsamt, weil ich noch keinen Job hatte und auch erstmal 3-4 Wochen Urlaub machen wollte. Es ging nicht darum irgendwelche Sozialleitungen zu beantragen (die ich eh nicht bekommen hätte), ich wollte einfach nur krankenversichert sein. Aber selbst dabei hab ich mich schon leicht diskriminiert gefühlt. Ich wollte einfach nicht, ohne dass ich jetzt darauf angewiesen bin, mir das nochmal antun.

Was meinst du denn mit "abmelden"? Nur beim Arbeitsamt oder auch den Wohnsitz?
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#898531 - 12.01.13 23:10 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Zwott]
dhomas
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abwesend abwesend
Beiträge: 1.875
Nur beim Arbeitsamt (nehme ich an). Ich lasse auch den Wohnsitz in DE, das ist u.a. eine Bedingung meiner privaten Auslands-KV.

Im Zeitraum den du im Ausland verbringst bist du zwar "arbeitslos", aber "stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung". D.h. du bekommst keine Leistungen o.ä., aber da du offiziell arbeitslos bist verfällt der Anspruch erst mal nicht (falls ich es richtig verstanden habe!).

Wenn du eh kein ALG 1 gekriegt hättest dann ist es wohl wurscht. Ich aber hätte eigentlich 8 Monate Anspruch auf einen guten Haufen Geld, und da wäre ich ja dumm wenn ich den verfallen lasse. Kann ich gut brauchen wenn ich erst mal wieder Job und Wohnung finden muss.

Geändert von dhomas (12.01.13 23:13)
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#898618 - 13.01.13 11:02 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: dhomas]
pushbikegirl
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Beiträge: 1.583
Unterwegs in Ghana

Ich schmeiss mal noch was íns Rennen.
Ich habe mich bei der TK informiert bevor ich los bin.
Wichtig war denen dass ich mich aus Deutschland abmelde und zwischenzeitlich bi einer Auslandsversicerhung mit aehnlichen Bedingungen wie daheim versichert bin. Dann werde ich sofort wieder aufgenommen wenn ich zurueck bin, auch wenn ich mich in der GKV dann freiwillig versichere, weil es wird wohl ein bisschen dauern bis man wieder einen job hat wenn man eine ganze Weile weg ist.
Ob das dann funktioniert, keine Ahnung. Ich hoffe es jedenfalls.
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#898677 - 13.01.13 13:35 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: pushbikegirl]
Zwott
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Beiträge: 15
Hm also ich habe extra nachgefragt, ob ich mich aus Deutschland abmelden muss und man hat mir gesagt, dass das nicht notwendig sei. Haben die dir denn auch gesagt, dass du Nachweise über deinen Auslandsaufenthalt erbringen musst?
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#898824 - 13.01.13 18:56 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: dhomas]
sebael
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 522
Unterwegs in Argentinien

In Antwort auf: dhomas
Nur beim Arbeitsamt (nehme ich an). Ich lasse auch den Wohnsitz in DE, das ist u.a. eine Bedingung meiner privaten Auslands-KV.

Im Zeitraum den du im Ausland verbringst bist du zwar "arbeitslos", aber "stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung". D.h. du bekommst keine Leistungen o.ä., aber da du offiziell arbeitslos bist verfällt der Anspruch erst mal nicht (falls ich es richtig verstanden habe!).


Ja, ich meinte das Abmelden bei der Arbeitsagentur. Wenn man min. 1 Tag arbeitslos gemeldet ist und sich für den folgenden Tag abmeldet, hat man sich seine Anpsrüche auf ALG1 für 4 Jahre gesichert. D.h. du kannst bis zu 4 Jahre im Ausland verbringen und dann wiederkommen und bekommst für den Zeitraum, der dir auch vor der Reise zustand, dein ALG1. Während dieser Zeit bekommst du natürlich keinen Pfennig, auch wenn du noch eine Weile in Dtl. bleiben würdest.

Komplett abmelden, d.h. beim Meldeamt muss man sich nicht, wurde mir gesagt. Der Beamte meiner Stadt sagte mir, dass könne ich selber entscheiden. Dann nimmt man halt die Adresse von den Eltern, Familie oder Freunden.
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