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#895302 - 04.01.13 09:42 Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein?
Zwott
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 15
Hallöchen,

also ich weiß es gibt dazu einige Threats, auch in anderen Foren, und ich hab auch alles gelesen, aber ich checks immer noch nicht. Es erzählt auch irgendwie jeder etwas anderes.

Dass man keine Anwartschaft mehr braucht um nach dem Urlaub wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden ist klar, aber wie sieht es denn im Notfall aus? Wenn ich per Krankenrücktransport schwerkrank oder -verletzt nach Deutschland zurück geholt werde? Ich bin dann doch nicht automatisch wieder in der Kasse, sprich ohne Versicherung.

Also um das klar zu machen folgendes Fallbeispiel:

Angenommen ich will auf unbestimmte Zeit auf Fahrradreise gehen (mind. 1 Jahr). Von der gesetzlichen Krankenversicherung melde ich mich ab (also keine Anwartschaft vorhanden). Die Auslandskrankenversicherung versichert mich ausdrücklich nur im Ausland. Jetzt hab ich nach 6 Monaten im Ausland einen Verkehrsunfall, liege im Koma und die Auslandskrankenversicherung organisiert einen Rücktransport nach Deutschland. Ich kann mich, weil ich ja im Koma liege, um nichts kümmern. Bin ich trotzdem in Deutschland durch die Versicherungspflicht sofort wieder bei meiner alten Krankenversicherung versichert?

In dem Fall kann man sich dann die Anwartschaft (sprich ~45Euro/Monat) sparen. Wenn nicht würde ich doch eher eine Abschließen. Oder schützt einen die Anwartschaft in diesem Fall auch nicht?

Ich würde gerne mal eure Erfahrung wissen, wie handhabt ihr das, wenn ihr lange verreist?

Danke und hallo übrigens, ist mein erster Beitrag zwinker

Tobias
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#895338 - 04.01.13 10:41 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Zwott]
trike-biker
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 3.700
Frag doch ganz einfach bei deiner Kasse nach, am besten Schriftlich.

Klaus
jetzt wieder Stadtbewohner ;-) .Wenn du unten bist, geht`s nur noch bergauf.

Liegst du schon, oder buckelst du noch !
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#895372 - 04.01.13 11:53 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: trike-biker]
zaher ahmad
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 2.164
Die wird immer die Anwartschaft empfehlen, nach dem Motto: sicher ist sicher. Ist schließlich leicht verdientes Geld, weil die Kasse keine Gegenleistung während der Anwartschaftszeit bringen muss.
Ansonsten wurde dazu schon in früheren Diskussionen alles geschrieben, was man wissen muss. Der Fragesteller hat sich ja bereits informiert. Fazit war meines Wissens, dass jede gesetzliche KK verpflichtet ist, Dich auf Antrag aufzunehmen, unabhängig von Deinem Gesundheitszustand. Dass das ohne Probleme von statten geht glaube ich allerdings nicht. Insofern wäre wohl eine Vorsorgevollmacht für den hypotetischen Komafall sinnvoller als eine Anwartschaft.

Grüße

zaher
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#895398 - 04.01.13 12:49 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Zwott]
steini
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 86
Ich hatte damals wegen exakt diesen Fall bei meiner GKV nachgefragt.
- Anwartschaft nicht notwendig
- Im Komafall muss den Antrag auf Mitgliedschaft jemand anders ausfüllen und einreichen

Wobei für den Komafall eine Vollmacht für den Antrag sicher nicht verkehrt ist.
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#895422 - 04.01.13 13:15 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Zwott]
:-)
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.813
Hallo Tobias,

Willkommen im Forum, hast ja extra drauf hingewiesen.

.....

Nimmt das denn nie ein Ende?!

Also bei mir war das so: Bin 2007 weggefahren und damals war die Gesetzeslage neu und keiner wusste nix genaues. Mit genau deinen Überlegungen war ich mir genau so unsicher wie du. Aber die Gesetzeslage war eigentlich klar... Anwartschaft nicht erforderlich.

Meine GKV hat mir aber gesagt ich brauch eine Anwartschaft - wofür die übrigens nicht mal ein richtiges Formular hatten - Als hab ich einen Wisch ausgefüllt in dem irgendwo das Wort Versicherung durchgestrichen war und Anwartschaft danebengepinselt wurde mit den Beiträgen haben sie das gleiche gemacht. So richtig war denen nie klar, dass ich eine Anwartschaft habe - bei jedem Kontakt (z.B. wegen neuer KV-Karte) musste ich denen immer erst erklären, dass ich eine Anwartschaft habe und keine Versicherung).

Nach meiner Rückkehr war die Gesetzeslage eindeutig und ich hab die gefragt warum ich die Anwartschaft überhaupt hatte... konnte mir keiner sagen. Das Ende vom Lied war, dass ich meine gezahlten Anwartschaftsbeträge wieder zurückerstattet bekommen habe (vollständig und ohne murren).

Wenn ich noch mal für länger wegfahre (hoffentlich bald!) dann schließe ich keine mehr ab... denk ich.

Gruß
Jörg
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#895453 - 04.01.13 14:40 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Zwott]
Zwott
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 15
Ah endlich mal klare Antworten, danke an alle!

Also ich hab eben auch mal bei meiner Krankenkasse (TKK) angerufen. Ich muss zugeben ich hatte Vorurteile dahingehend, dass ich erwartet habe dass die mir mit Sicherheit eine Anwartschaft andrehen wollen und evtl. auch keine Ahnung haben. Stattdessen wurde mir das bestätigt was ihr mir geschrieben habt, nämlich dass eine Anwartschaft nicht notwendig ist.

Außerdem kann man sich im Falle dessen, dass man im Koma nach Hause kommt auch rückwirkend wieder anmelden. Der Zeitpunkt der Wiedereinreise wird ja durch den Flug bestätigt, sodass keine Versicherungslücke entsteht. Vollmacht für jemand anderen, wäre auch ne Option, kann ich aber evtl. nicht drauf zurückgreifen.
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#895524 - 04.01.13 18:12 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Zwott]
rolf7977
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.506
Ich bin zwar eher Leistungsrechtler, aber m. W. gibt es in der GKV keine Anwartschaft, weil das gesetzlich nicht vorgesehen ist. Du bist entweder richtiges Mitglied mit Beitragszahlung und Leistungsanspruch oder eben nicht.

Rolf
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#895528 - 04.01.13 18:23 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: rolf7977]
Margit
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.901
höchstens zwei Monate her, habe ich persönlich in der Geschäftsstelle meiner GKV nachgefragt und bekam zur Auskunft, daß ich bei einem 6-monatigen Auslandsaufenthalt Anwartschaftsbeiträge bezahlen muß.

Oder gibt es da evtl. Altersgrenzen? Vor einigen Jahren war jedenfallen ein Wechsel von der PKV zur GKV nur bis max. 55 Jahre möglich.

Habe jedenfalls 2013/2014 vor, dem schönen Winterwetter hier zu entfliehen - jedoch nicht ohne mir vorher eine schriftliche Bestätigung der GKV zwecks Wiederversicherung geben zu lassen.
Viele Grüße
Margit
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#895553 - 04.01.13 19:05 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Margit]
:-)
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.813
Hallo Margit,

es scheint wirklich nie aufzuhören. weinend weinend

ruf mal beim Bürgertelefon zur Gesundheitsreform an.

Als ich mich 2007 mit dem Thema beschäftigt habe, haben die mir zwar auch nichts richtiges erzählt, aber mittlerweile sollten die Bescheid wissen.

Im Weltreiseforum gibt es dazu auch verschiedene interessante Fäden.

So wie ich das sehe (und was meine Versicherung mittlerweile auch so sieht) gibt es seit der Änderung 2007 sowas wie eine Anwartschaft nicht mehr.

Gruß
Jörg

Geändert von :-) (04.01.13 19:07)
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#895568 - 04.01.13 19:15 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: :-)]
Margit
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.901
Hallo Jürgen,

leider hat mir das Leben eines sicher beigebracht: Nur was ich schwarz auf weiß mit gültiger Unterschrift besitze hat Gültigkeit. Im Falle eines Falles nutzt mir keine telefonische Auskunft - oder wird das Gespräch aufgezeichnet und minimum 7 Monate archiviert? Und Fäden in Foren können sehr interessant sein, leider ohne jeglichen Rechtsanspruch.

Viele Grüße
Margit
Viele Grüße
Margit
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#895580 - 04.01.13 19:28 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Margit]
zaher ahmad
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 2.164
In Antwort auf: Margit
Und Fäden in Foren können sehr interessant sein, leider ohne jeglichen Rechtsanspruch.

Sie können dabei helfen, belastbare Quellen zu finden (Gesetzestexte, Verordnungen, Verfahrens- und Verwaltungsvorschriften). Insofern ist das Bürgertelefon sicherlich nicht verkehrt. Da kannst Du gleich nachhaken, auf welcher rechtlichen Grundlage die mündlich gegebene Auskunft basiert. Das sollte eigentlich genügen in unserem durchregulierten Land.

Grüße

zaher
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#895912 - 05.01.13 13:39 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Zwott]
StephanBehrendt
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 13.885
In Antwort auf: Zwott
Dass man keine Anwartschaft mehr braucht um nach dem Urlaub wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden ist klar, aber wie sieht es denn im Notfall aus? Wenn ich per Krankenrücktransport schwerkrank oder -verletzt nach Deutschland zurück geholt werde? Ich bin dann doch nicht automatisch wieder in der Kasse, sprich ohne Versicherung.

Meines Wissens nimmt dich deine vorherige Kasse auf, wenn du nicht aktiv eine andere wählst.
------------------------
Grüsse
Stephan
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#895987 - 05.01.13 17:50 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: StephanBehrendt]
rolf7977
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.506
oder meine Krankenkasse. Die nehmen alle auf, die nicht bei 3 auf den Bäumen sind.

Rolf
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#896037 - 05.01.13 20:13 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: rolf7977]
StephanBehrendt
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 13.885
In Antwort auf: rolf7977
oder meine Krankenkasse. Die nehmen alle auf, die nicht bei 3 auf den Bäumen sind.Rolf

Meines Wissens nimmt dich automatisch deine vorherige Kasse auf, wenn du nicht aktiv eine andere wählst.
------------------------
Grüsse
Stephan
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#896045 - 05.01.13 20:46 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: StephanBehrendt]
Margit
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.901
so einfach sehe ich das leider nicht. Wie lange darf man denn "Nichtmitglied" sein, damit einen die vorherige Krankenkasse automatisch wieder aufnimmt? Dann kommt es ja wohl darauf an: pflicht- oder freiwillig versichert?

Definitiv habe ich vor 6 Jahren gerade noch die Voraussetzungen geschaffen um von der PKV in die GKV zu kommen. Ob man evtl. als "freiwillig Versicherter" Anwartschaft bezahlen muß, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls hatte ich früher bei langen Auslandsaufenthalten immer Anwartschaftsbeiträge bezahlt. Das Risiko, nach längerem Auslandsaufenthalt in Deutschland von keiner Krankenversicherung mehr aufgenommen zu werden, wäre mir persönlich zu hoch.

Ein Bekannter <45 Jahre ist leider arbeitslos geworden. Bedingt durch die "Abfindung" erhielt er beim ALG 3 Monate Sperrfrist und war dann 9 Monate bei der GKV. Er mußte zurück in die PKV, was finanziell nun sehr schmerzlich ist, das ist nun 2 Jahre her.

Eine liebe Freundin >65 Jahre lebt seit 1980 in Australien. Nach dem Tod ihres Partners will sie zurück nach München. Da sie aber kein Fall für die "Sozialhilfe" ist, nimmt sie keine Krankenversicherung, weder gesetzliche noch private. Oder habe mich einfach zu blöd angestellt um die richtigen Informationen zu bekommen?
Viele Grüße
Margit
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#896092 - 05.01.13 23:49 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Margit]
StephanBehrendt
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 13.885
In Antwort auf: Margit
so einfach sehe ich das leider nicht. Wie lange darf man denn "Nichtmitglied" sein, damit einen die vorherige Krankenkasse automatisch wieder aufnimmt? Dann kommt es ja wohl darauf an: pflicht- oder freiwillig versichert?

Ich meine die Pflichtversicherung, bei freiwillig kenne ich mich nicht aus.
------------------------
Grüsse
Stephan
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#896116 - 06.01.13 11:21 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Margit]
Juergen
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.265
Wenn Du unter 55 Jahre alt und 12 Monate bei der GKV bist, dann erst hast Du einen Anspruch auf freiwillige Mitgliedschaft. Sozialversicherungspflichtig bist Du ab einem Bruttolohn von 450,- Euro (ab 01.01.2013)
Ein Eintritt in die GKV ist auch möglich, wenn Du einen Tag sozialversicherungspflichtig in Österreich bist, es gibt da ein Abkommen.(in Österreich gilt die Altersgrenze von 55 Jahren nicht zwinker )

Zur Anwartschaft:

Wenn die Person über 55 Jahre alt ist oder lange Zeit nicht in der GKV (damit aus Sicht der Kasse automatisch PKV), könnte es Probleme bei der Wiedereinreise geben. Ob die GKV einen dann nehmen muss, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht ist dann eine Anwartschaft sinnvoll. Auf jeden Fall würde ich mir die Zusage der GKV vor Reiseantritt schriftlich geben lassen.

Gruß
Jürgen
° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° °
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#896163 - 06.01.13 12:25 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Juergen]
sebael
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 522
Unterwegs in Argentinien

Bei mir ist es z.Zt. so:

Da ich nur noch bis Ende Feb. arbeite, meldet mich mein Arbeitgeber am Ende ab. Ich habe bei der GKV nachgefragt und erfahren, dass ich eigentlich gar nichts tun muss. Keine Anwartschaft etc. Ich müsste theoretisch meiner GKV gar nicht Bescheid geben.
Und wenn ich wiederkomme und einen SV-pfl. Job habe, komme ich ohne Probleme wieder in die GKV.
Falls ich während der Reise durch Unfall, Krankheit oder anderen Gründen nach Hause muss, bin ich mit der AKV noch bis zu 3 Monate in Dtl. versichert. Auch wenn ich während eines Heimataufenthaltes krank werden sollte.
Anders sieht es meines Wissens aus, wenn man vor der Reise in einer PKV war. Dann kann man nicht so einfach wieder in eine GKV.

Zu diesem Thema am besten immer bei der eigenen KK nachfragen.
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#896500 - 07.01.13 15:37 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: sebael]
zaher ahmad
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 2.164
In Antwort auf: sebael
Anders sieht es meines Wissens aus, wenn man vor der Reise in einer PKV war. Dann kann man nicht so einfach wieder in eine GKV.

In dem Fall sind die Bedingungen eines Wechsels von PKV nach GKV entscheidend. Die sind aber auch dann maßgeblich, wenn Du zwischendurch gar nicht im Ausland warst und haben deshalb mit der eigentlichen Fragestellung nichts zu tun. Diese bezog sich auf GKV-Versicherte.

Grüße,

zaher
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#896505 - 07.01.13 16:30 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: zaher ahmad]
Juergen
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.265
.............wobei sich die Frage stellt, nach welcher Zeit in der AKV, dich die GKV als PV betrachtet. Das ist doch die Gretchenfrage.
° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° °
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#896554 - 07.01.13 17:54 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Juergen]
zaher ahmad
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 2.164
Ist das so? Die Regelung ist doch eindeutig: der Zustand vor Ausreise ist entscheidend. Ich sehe keinen Grund, warum ich nach bspw. 10-jährigem Auslandsaufenthalt und anschließender Rückkehr einen anderen Status haben sollte als nach einjähriger Abwesenheit. Entscheidend ist doch lediglich welche die letzte deutsche KV war. Die ist dann auch zur Wiederaufnahme verpflichtet.
Woraus leitest Du einen "schleichenden" Übergang von GK-Versicherten zur PV bei langem Auslandsaufenthalt ab?

Grüße

zaher

Geändert von zaher ahmad (07.01.13 17:55)
Änderungsgrund: vertippt
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#896565 - 07.01.13 18:13 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: zaher ahmad]
Juergen
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.265
In Antwort auf: zaher ahmad
Entscheidend ist doch lediglich welche die letzte deutsche KV war. Die ist dann auch zur Wiederaufnahme verpflichtet.
normalerweise antworte ich nicht mit einer Gegenfrage, aber woher leitest Du ab, das die GKV verpflichtet ist, dich nach 10 oder mehr Jahren wieder aufzunehmen, wenn Du keinen sozialversicherungspflichtigen Job hast oder älter als 55 bist? Die Bedingung zB. für eine freiwillige Mitgliedschaft ist erst dann gegeben, wenn Du in den letzten 24 Monaten 12 Monate versicherungspflichtig gewesen bist.
Deshalb würde ich auf telefonische Aussagen pfeifen und mir die Zusage der GKV schriftlich geben lassen.

Gruß
Jürgen
° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° °
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Off-topic #896657 - 07.01.13 22:50 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Zwott]
meterfresser
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 508
Unterwegs in Deutschland

Moin.

Also: die Hauptsache im Notfall ist in meinen Augen, dass Du in jedem deutschen Krankenhaus unabhängig vom Versicherungsstatus behandelt werden wirst, auch im Koma (das kostet etwa 1000€ am Tag ohne evtl. nötige OPs) und die Bezahlung dann hinterher geklärt wird und ggf. im Falle einer Privatinsolvenz der Steuerzahler und die anderen Beitragszahler das ganze mittragen.

Glücklich ist auch, wer sich aus einem Krankenhau der dritten Welt oder auch nur Süditalien ausfliegen lassen kann. Wer die Gelegenheit hat, sollte unbedingt mal die Verhältnisse vor Ort besichtigen.

In meinen Augen haben wir das beste Gesundheitssystem weltweit und Kohle spielt, wenns spitz auf Knopf steht bei uns keine Rolle. In anderen Ländern ist das anders, da sagt man sich "was mußte der Kerl auch hier mit dem Rad rumfahren, soll er erst mal Vorkasse leisten."
Finanzieren tuts bei uns wie gesagt die Gemeinschaft der Versicherten und ein bischen das im internationalen Vergleich unterbezahlte Medizinpersonal. Da sind die paar Kröten für eine Anwartschaft wirklich Peanuts.

Nur mal so am Rande,

Christian
All we are is dust in the wind

Geändert von Meterfresser (07.01.13 22:51)
Änderungsgrund: off topic angeklickt
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#896688 - 08.01.13 06:51 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Juergen]
Fred67
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 254
Seit 2007 hat es eine Änderung im Gesetz gegeben:

§1 (1) 13 regelt dies recht klar, es muss nur zuletzt eine GKV bestanden haben, das reicht um versicherungspflichtig zu sein!
An 2 Tagen im Jahr kann man nicht radfahren, die beiden Tage sind gestern und morgen!
Gruß
Fred
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#896723 - 08.01.13 09:00 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Fred67]
hopi
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.394
In Antwort auf: Fred67
Seit 2007 hat es eine Änderung im Gesetz gegeben:

§1 (1) 13 regelt dies recht klar, es muss nur zuletzt eine GKV bestanden haben, das reicht um versicherungspflichtig zu sein!

Aber Vorsicht! Es reicht nicht aus, irgendwann vor der Austeise mal in der GKV gewesen zu sein, es ist auch wichtig, wie der Status zwischen Aus- und Wiedereinreise war. Deutschland verlassen, irgendwo im Süden für eine gewisse Zeit als Selbständiger ein Restaurant oder sonstwas betreiben und dann nach der Rückkehr nach Deutschland einfach in die GKv schlüpfen wird nur dann funktionieren, wenn man man dann wieder einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht. Sonst muss man sich eine PKV suchen, aber die haben dann meines Wissens für einen Basistarif Kontrahierungszwang. Ohne Schutz muss man nicht bleiben, aber es kann teurer als in der GKV werden.
"If you want something done, do it yourself."
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#896778 - 08.01.13 11:53 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: hopi]
Uwe Radholz
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 7.302
In Antwort auf: hopi
In Antwort auf: Fred67
Seit 2007 hat es eine Änderung im Gesetz gegeben:

§1 (1) 13 regelt dies recht klar, es muss nur zuletzt eine GKV bestanden haben, das reicht um versicherungspflichtig zu sein!

Aber Vorsicht! Es reicht nicht aus, irgendwann vor der Austeise mal in der GKV gewesen zu sein, es ist auch wichtig, wie der Status zwischen Aus- und Wiedereinreise war. Deutschland verlassen, irgendwo im Süden für eine gewisse Zeit als Selbständiger ein Restaurant oder sonstwas betreiben und dann nach der Rückkehr nach Deutschland einfach in die GKv schlüpfen wird nur dann funktionieren, wenn man man dann wieder einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht.....


....oder Anspruch auf ALG I oder II hat oder sich familienversichern kann (Ehepartner ist gesetzlich versichert oder die Eltern bei jüngeren)
Bei Rentner besteht die Versicherungspflicht in der GKV (und damit der Zwang zur Aufnahme durch eine Kasse) wenn er 9/10 der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens pflichtversichert war.
Mir selber unklar aber vermutlich zutreffend, ist eine Versicherungspflicht des Rentners auch dann gegeben, wenn ergänzend zur Rente Anspruch auf Sozialleistungen besteht.

Geändert von Uwe Radholz (08.01.13 11:54)
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#896782 - 08.01.13 11:58 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Uwe Radholz]
Juergen
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.265
und Versicherungspflicht bedeutet natürlich nur, dass Du verpflichtet bist, dich zu versichern! Es gibt natürlich keine allgemeine Pflicht der GKV dich irgendwann wieder aufzunehmen (s.o.)
° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° °
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#896824 - 08.01.13 13:24 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Juergen]
Uwe Radholz
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 7.302
In Antwort auf: Juergen
und Versicherungspflicht bedeutet natürlich nur, dass Du verpflichtet bist, dich zu versichern! Es gibt natürlich keine allgemeine Pflicht der GKV dich irgendwann wieder aufzunehmen (s.o.)



Nein Jürgen, dass stimmt so nicht. Auch wenn es dieses verquaste Gesetzes- und Versicherungsdeutsch vermuten ließe.
Bei bestehender Versicherungspflicht gibt es einen Kontrahierungszwang in jeder GKV. D.h, sie muss dich aufnehmen.


mgu

Geändert von Uwe Radholz (08.01.13 13:25)
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#896830 - 08.01.13 13:34 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Uwe Radholz]
Juergen
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.265
Nur wenn Du einen sozialversicherungspflichtigen Job über 450,- hast......aber nicht, wenn Du oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, älter als 55 bist oder jahrelang in der PKV warst.
° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° °
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#896846 - 08.01.13 14:08 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Juergen]
Margit
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.901
genau! Soeben sagte mir die "Sachbearbeiterin" meiner GKV, daß ich bei einem Aufenthalt im nicht europäischen Ausland >56 Tage auch nicht über die Auslandskrankenversicherung versichert bin, sondern pro Tag 80 Cent bezahlen muß (wie früher).

Die GKV müßte ich mit einer Frist von 2 Monaten vor Auslandsaufenthalt kündigen. Bei einer Rückkehr innerhalb eines Jahres kann ich mich dann wieder bei der GKV versichern. Schriftlich kann sie mir das leider nicht geben, da sie nicht weiß, ob sich die Gesetze bis dahin ändern - dann nutze mir auch ihre e-Mail nichts und ich wüßte doch wohl selber, wie oft sich die Gesetze hier ändern.

Die Sachbearbeiterin meiner GKV meinte, mit einer "Anwartschaftversicherung" wäre ich jedenfalls auf der sicheren Seite. Gut zu wissen, denn ob ich mir freiwillig nochmals einen Winter hier antue, weiß ich heute noch nicht.
Viele Grüße
Margit
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#896849 - 08.01.13 14:17 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Juergen]
Uwe Radholz
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 7.302
In Antwort auf: Juergen
Nur wenn Du einen sozialversicherungspflichtigen Job über 450,- hast......aber nicht, wenn Du oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, älter als 55 bist oder jahrelang in der PKV warst.


Ich glaube, jetzt geht es doch ein wenig durcheinander. Wenn eine Versicherungspflicht vorliegt, dann muss Dich die GKV nehmen, immer.
Wann die vorliegt, wurde ja hier schon mehr oder minder vollständig besprochen.

Wenn Du oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, bist Du eben nicht versicherungspflichtig. Wobei es da auch erhebliche Ausnahmen und Einschränkungen gibt. Führt hier aber zu weit.

Auch die immer wieder genannten 55 Jahre spielen nur eine Rolle, wenn eine private Versicherung bestand.
Die Untergrenze hat nur da eine Bedeutung, wo die Möglichkeit einer Familien versicherung besteht. Man braucht dann keine Beiträge zu zahlen. Trifft dies nicht zu und man ist “Aufstocker “, dann besteht automatisch wieder die Pflicht, sich gesetzlich zu versichern.
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#896872 - 08.01.13 15:19 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Uwe Radholz]
MatthiasM
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 6.407
Ich bin jetzt beileibe kein Experte, aber ich fürchte, hier werden zweierlei Arten der VBersicherungspflicht durcheinandergeworfen:

1) Die Pflicht, in der GKV/Ersatzkasse für "Versicherungspflichtige" = Angestellte, Arbeiter etc. unter der Beitragsbemessungsgrenze vs. die "Nichtpflicht" für diejenigen, die aufgrund von z.B. Selbständigkeit oder Einkommenshöhe aussteigen und zur PKV wechseln können oder alternativ freiwillig in der GKV bleiben.

2) Die Pflicht (bzw. bei Verstoß meines Wissens sogar strafbar), grundsätzlich irgendeine Krankenversicherung zu haben - ganz ohne geht nicht, und wenn alle Stricke reißen wird jemanden evtl. keine GKV nehmen, aber eine beliebige PKV zum Basistarif (teurer als einkommensbezogen GKV zu ztahlen allemal)

lG Matthias

Geändert von MatthiasM (08.01.13 15:19)
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#896885 - 08.01.13 15:55 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: MatthiasM]
Uwe Radholz
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 7.302
Du hast es eigentlich schon ganz gut auf den Punkt gebracht. Ich meine natürlich immer die Pflichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, die dann auch immer die Pflicht JEDER GKV begründet, dich aufzunehmen.

Ausnahme übrigens ist immer eine Kasse, die dich rechtmäßig gekündigt hat. Z.B weil du versucht hast, sie zu betrügen oder ihr Beiträge schuldig geblieben bist, was bei freiwillig versicherten Selbstständigen durchaus messbar vorkommt.
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#896967 - 08.01.13 19:16 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Uwe Radholz]
Juergen
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worstcase:
Mit 50 hast Du genug Kohle, um um die Welt zu reisen. Dafür schliesst Du bei der Mannheim-Berliner eine private AuslandKV ab und kündigst die GKV. Mit 67 ist es dir draussen zu ungemütlich, die Kohle ist verbraucht und Du bekommst Rente. Nimmt dich dann die GKV und was ist mit dem reduzierten Beitrag der Rentner für die KV?
Nochwas: mit 70 bist Du reif fürs Heim, bist ein Pflegefall. Pflegegeld gibts dann aber nicht, da Du in den letzten Jahren nicht eingezahlt hast.

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bis später mal in Berlin
Jürgen
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#897038 - 08.01.13 22:09 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Juergen]
Uwe Radholz
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Hallo Jürgen,

ich werde sicher nicht alle Varianten fehlerfrei beurteilen können. Soweit ich es weiß, beschäftigt dies auch schon in ausreichendem Maße die Gerichte.
Nur in Deinem schlechtesten denkbaren Fall dürfte bei Renteneintritt genau die Frage stehen: Besteht die Versicherungspflicht? Wenn nicht, dann wird unser Weltreisender halt in der Privaten bleiben müssen.

Nur, es ist nicht Aufgabe der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung jedem im Alter eine preisgünstige Versicherung zu bieten. Genau deshalb hat ja der Gesetzgeber den späteren Wechseln von einer privaten in die gesetzliche KV bewusst erschwert. Wenn man weiß, dass der Löwenanteil der Kosten für medizinische Behandlungen in die letzten zehn Lebensjahre eines Menschen fällt, wo in der Regel weniger Beiträge entrichtet werden, dann ist plausibel, dass Mitglieder, die in den Zeiten wo sie mehr Beiträge hätten zahlen müssen und weniger Kosten verursacht hätten, privat versichert waren, dort auch bleiben sollen.

Auch Dein Weltreisender, der nach 17 Jahren heimkehrt um seinen verdienten Ruhestand anzutreten, hat in diesen Jahren keinen Beitrag in der GKV bezahlt, wenn er sie kündigte. Wäre es da nicht ungerecht, wenn die, die dies wegen einer anderen Lebensentscheidung taten, mit für seine Krankenversicherung herangezogen würden?
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#897043 - 08.01.13 22:32 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Juergen]
Oldmarty
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In Antwort auf: Juergen
worstcase:
ochwas: mit 70 bist Du reif fürs Heim, bist ein Pflegefall. Pflegegeld gibts dann aber nicht, da Du in den letzten Jahren nicht eingezahlt hast.

[
bis später mal in Berlin
Jürgen



Wenn du deinen Wohnsitz hier in D hast, wirst du schon in was aufgenommen. Bei einem festen Wohnsitz muss halt Sozialhilfe beantragen, ob als ü65 Hartz4 heisst , weiss ich jetzt nicht. Dann bist auch Krankenversichert. Hast keinen festen, dann kannst du zum Sozialamt gehen, dein Tagesgeld dir holen und so Scheine für den Arztbesuch. Der rechnet das dann mit dem Amt ab. Bei den Brüder der Landstrasse ist es auch nicht anders.
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#897096 - 09.01.13 08:20 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Uwe Radholz]
Juergen
Moderator
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Beiträge: 14.265
In Antwort auf: Uwe Radholz
Wenn nicht, dann wird unser Weltreisender halt in der Privaten bleiben müssen.

Nur, es ist nicht Aufgabe der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung jedem im Alter eine preisgünstige Versicherung zu bieten.
Volle Zustimmung! schmunzel auch an Meterfresser.
Ich wollte auch mit meinen Bedenken und Erfahrungen nur ausdrücken, dass eine Anwartschaft sinnvoll und gerecht ist und eine Kündigung durchaus ihre Tücken haben kann.

Gruß
Jürgen
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#897253 - 09.01.13 14:07 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Zwott]
dhomas
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Habe heute auch bei der TK nachgefragt, und folgende Antwort:
wenn nach der Rückkehr gearbeitet wird ist man wieder drin, oder wenn man irgendwie Arbeitslosengeld bezieht.

Ich werde z.B. mich vor Abreise arbeitslos melden, dann sofort wg. Auslandsaufenthalt abmelden. Dadurch wird der Anspruch auf ALG pausiert und verfällt nicht (glaube bis zu 4 Jahre). Bei Rückkehr hat man dann sofort wieder den Anspruch und ist auch über das Arbeitsamt in der GKV versichert.

Geändert von dhomas (09.01.13 14:08)
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#898114 - 11.01.13 18:40 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: dhomas]
Zwott
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Na also ich werde mich nicht arbeitslos melden. Mein Plan ist mich bei Verwandten anzumelden, also einen festen Wohnsitz zu behalten. Nach meiner Kündigung beim Arbeitgeber werde ich bei der TKK "keine Weiterversicherung" beantragen. Man sagte mir das geht formlos, ich solle dann nur angeben, dass ich mich im Ausland aufhalte. Im Ausland muss ich dann Nachweise dafür sammeln, dass ich auch wirklich im Ausland war. Dazu gibt es keine wirkliche Vorschrift, also man MUSS nicht unbedingt ein Flugticket oder Visum nachweisen, es geht auch ne Quittung vom Campingplatz, z.B. im EU-Ausland. Wenn man keine Nachweise hat, muss man die Beiträge nachzahlen. Sobald ich wieder in Deutschland bin, oder abzusehen ist, wann das wieder der Fall sein wird, muss ich da anrufen und man nimmt mich automatisch wieder auf. Dazu braucht man weder Arbeit noch muss man arbeitslos gemeldet sein. In dem Fall muss man dann halt die 150Euro/Monat oder was da berechnet wird selbst zahlen.

So weit zur Theorie zwinker Ich hoffe mal das stimmt alles so...
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#898150 - 11.01.13 20:17 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: dhomas]
sebael
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In Antwort auf: dhomas

wenn nach der Rückkehr gearbeitet wird ist man wieder drin, oder wenn man irgendwie Arbeitslosengeld bezieht.

Ich werde z.B. mich vor Abreise arbeitslos melden, dann sofort wg. Auslandsaufenthalt abmelden. Dadurch wird der Anspruch auf ALG pausiert und verfällt nicht (glaube bis zu 4 Jahre). Bei Rückkehr hat man dann sofort wieder den Anspruch und ist auch über das Arbeitsamt in der GKV versichert.


Ja, genauso isses!
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#898158 - 11.01.13 20:25 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Zwott]
sebael
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Unterwegs in Argentinien

In Antwort auf: Zwott
Na also ich werde mich nicht arbeitslos melden. Mein Plan ist mich bei Verwandten anzumelden, also einen festen Wohnsitz zu behalten. Nach meiner Kündigung beim Arbeitgeber werde ich bei der TKK "keine Weiterversicherung" beantragen.


Warum nicht arbeitslos melden? Deine Ansprüche auf ALG gehen doch irgendwann verloren. Ich weiß aber jetzt nicht wann genau das dann in diesem Fall sein wird. Ob sofort oder vllt. in einem Jahr.

Wenn du deinen Job gekündigt hast und somit arbeitslos bist und dich danach bei der Arbeitsagentur ins Ausland abmeldest, brauchst du auch die GKV nicht zu kündigen sondern dich nur abzumelden, da du ja im Ausland bist. Ist jedenfalls bei mir so.
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#898491 - 12.01.13 20:47 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: sebael]
Zwott
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Ähh, kein Ahnung, ich hab da bis jetzt ehrlich gesagt gar nicht drüber nachgedacht. Ich weiß noch als ich meine Ausbildung beendet hatte, war ich mal auf dem Arbeitsamt, weil ich noch keinen Job hatte und auch erstmal 3-4 Wochen Urlaub machen wollte. Es ging nicht darum irgendwelche Sozialleitungen zu beantragen (die ich eh nicht bekommen hätte), ich wollte einfach nur krankenversichert sein. Aber selbst dabei hab ich mich schon leicht diskriminiert gefühlt. Ich wollte einfach nicht, ohne dass ich jetzt darauf angewiesen bin, mir das nochmal antun.

Was meinst du denn mit "abmelden"? Nur beim Arbeitsamt oder auch den Wohnsitz?
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#898531 - 12.01.13 23:10 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: Zwott]
dhomas
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Nur beim Arbeitsamt (nehme ich an). Ich lasse auch den Wohnsitz in DE, das ist u.a. eine Bedingung meiner privaten Auslands-KV.

Im Zeitraum den du im Ausland verbringst bist du zwar "arbeitslos", aber "stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung". D.h. du bekommst keine Leistungen o.ä., aber da du offiziell arbeitslos bist verfällt der Anspruch erst mal nicht (falls ich es richtig verstanden habe!).

Wenn du eh kein ALG 1 gekriegt hättest dann ist es wohl wurscht. Ich aber hätte eigentlich 8 Monate Anspruch auf einen guten Haufen Geld, und da wäre ich ja dumm wenn ich den verfallen lasse. Kann ich gut brauchen wenn ich erst mal wieder Job und Wohnung finden muss.

Geändert von dhomas (12.01.13 23:13)
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#898618 - 13.01.13 11:02 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: dhomas]
pushbikegirl
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Ich schmeiss mal noch was íns Rennen.
Ich habe mich bei der TK informiert bevor ich los bin.
Wichtig war denen dass ich mich aus Deutschland abmelde und zwischenzeitlich bi einer Auslandsversicerhung mit aehnlichen Bedingungen wie daheim versichert bin. Dann werde ich sofort wieder aufgenommen wenn ich zurueck bin, auch wenn ich mich in der GKV dann freiwillig versichere, weil es wird wohl ein bisschen dauern bis man wieder einen job hat wenn man eine ganze Weile weg ist.
Ob das dann funktioniert, keine Ahnung. Ich hoffe es jedenfalls.
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#898677 - 13.01.13 13:35 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: pushbikegirl]
Zwott
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Hm also ich habe extra nachgefragt, ob ich mich aus Deutschland abmelden muss und man hat mir gesagt, dass das nicht notwendig sei. Haben die dir denn auch gesagt, dass du Nachweise über deinen Auslandsaufenthalt erbringen musst?
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#898824 - 13.01.13 18:56 Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? [Re: dhomas]
sebael
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Unterwegs in Argentinien

In Antwort auf: dhomas
Nur beim Arbeitsamt (nehme ich an). Ich lasse auch den Wohnsitz in DE, das ist u.a. eine Bedingung meiner privaten Auslands-KV.

Im Zeitraum den du im Ausland verbringst bist du zwar "arbeitslos", aber "stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung". D.h. du bekommst keine Leistungen o.ä., aber da du offiziell arbeitslos bist verfällt der Anspruch erst mal nicht (falls ich es richtig verstanden habe!).


Ja, ich meinte das Abmelden bei der Arbeitsagentur. Wenn man min. 1 Tag arbeitslos gemeldet ist und sich für den folgenden Tag abmeldet, hat man sich seine Anpsrüche auf ALG1 für 4 Jahre gesichert. D.h. du kannst bis zu 4 Jahre im Ausland verbringen und dann wiederkommen und bekommst für den Zeitraum, der dir auch vor der Reise zustand, dein ALG1. Während dieser Zeit bekommst du natürlich keinen Pfennig, auch wenn du noch eine Weile in Dtl. bleiben würdest.

Komplett abmelden, d.h. beim Meldeamt muss man sich nicht, wurde mir gesagt. Der Beamte meiner Stadt sagte mir, dass könne ich selber entscheiden. Dann nimmt man halt die Adresse von den Eltern, Familie oder Freunden.
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