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#1473744 - 06.07.21 09:57 Frage zu Krankenversicherung
Indalo
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 250
Hallo in die Runde!

Ich hab nach vielen Jahren endlich mein Angestellten-Vollzeit-Verhältnis gekündigt, um unter anderem mehr Zeit zum Reiseradeln zu haben.
Jetzt will ich nächste Woche nach Andalusien radeln und dort einfach mal bis in den Herbst hinein nichts tun, bisschen nachdenken und eventuell die Transandalus zu Ende fahren.

Bis Ende August zahlt noch der zukünftige Ex-Arbeitgeber meine Krankenversicherung (Resturlaub und Ü-Stunden).
Eigentlich wollte ich mich für danach jetzt bei meiner Krankenkasse (gesetzlich, Barmer) freiwillig selbst versichern, ohne Einkommen zum Mindestsatz (ca. 180€ pro Monat).

Nun meinte aber eine Mitbewohnerin gestern, dass ich das gar nicht müsste, es würde reichen der Krankenkasse eine Auslandsversicherung für den Zeitraum meines Auslandaufenthaltes vorzulegen, und dann müsste meine Mitgliedschaft automatisch ruhen, bis ich wieder im Land bin.
Das wäre natürlich günstiger.

Mein Halbwissens-Stand hingegen ist, dass solange ich in Deutschland gemeldet bin, ich auch hierzulande meinen Versicherungsbeitrag zu zahlen habe. Und jetzt für drei, vier Monate mal weg sein, tu ich mir den Stress nicht an mich ab- und wieder anzumelden. Ich dachte mir eher andersrum, solange ich mich in der EU aufhalte, brauch ich keine Auslandskrankenversicherung, weil im Ernstfall ja meine deutsche Gesetzliche greifen würde.


Weiss da jemand von Euch wie sie das wirklich verhält?
Mit ruhender Gesetzlicher und nur Auslandskrankenkasse würde ich mir halt ein paar Hundert Euros sparen, ich hab aber natürlich keine Lust auf eine fette Nachzahlung weil ich falsch informiert war.
Kann ich die Gesetzliche wirklich ruhen lassen, solange ich nicht im Lande bin?

Danke schonmal!
Indalo


Geändert von Indalo (06.07.21 09:58)
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#1473746 - 06.07.21 10:14 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: Indalo]
Uli
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.661
Eine Auskunft hier wird dir nicht helfen, zumal das ggf. ein Thema ist, dass die div. GKV-Gesellschaften unterschiedlich handhaben. Die Empfehlung kann nur lauten: Stelle die Frage deiner Krankenkasse und lass dir es schriftlich bestätigen, wenn die Mitgliedschaft während der Reise ruhend gestellt werden kann.
Gruß
Uli
"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970

Dear Mr. Putin, let’s speed up to the part where you kill yourself in a bunker.
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#1473752 - 06.07.21 10:45 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: Indalo]
Juergen
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.207
In Antwort auf: Indalo
Weiss da jemand von Euch wie sie das wirklich verhält?
Mit ruhender Gesetzlicher und nur Auslandskrankenkasse würde ich mir halt ein paar Hundert Euros sparen, ..............
Soweit ich weiß, kannst Du von der Pflichtmitgliedschaft in einer GKV nur befreit werden, wenn Du dich komplett abmeldest.

Wenn Du zurück kommst, bist Du ab der deutschen Grenze wieder versicherungspflichtig.

Beiträge zur freiwilligen GKV berechnen sich nach dem letzten nachweisbaren Einkommen. Für 2021 wären das 8 Monatsgehälter. Solltest Du unter 13.500,- Euro verdient haben, dann kannst Du freiwilliges Mitglied zum Mindesttarif werden.

In heutigen Zeiten würde ich mich bei deiner unklaren Entscheidungsgrundlage nicht aus dem Staub machen.
Frage: Wieso hast Du selber gekündigt?
Wenn dir gekündigt wird, dann kannst Du beim Arbeitsamt auf Leistungen für längere Zeit verzichten. Dann bekommst Du ALG später, aber Du bekommst es und hast keine Sperrfristen.
° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° °
Reisen +
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#1473758 - 06.07.21 12:00 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: Indalo]
Axurit
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.151
Wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht, aber meiner Erfahrung nach geht das ohne komplette Abmeldung nicht. Als ich nach der Rückkehr aus dem Ausland wieder zu meiner früheren Krankenkasse wollte, da waren die sehr pingelig, als es darum ging, den Beginn der Mitgliedschaft festzulegen. Die wollten sowohl eine Meldebescheinigung als auch einen Nachweis darüber, dass ich mich zuvor im Ausland aufgehalten habe.

Dass die üblichen Reisekrankenversicherungen, die es für einen niedrigen zweistelligen Eurobetrag im Jahr gibt, meist nur für einen Auslandsaufenthalt von wenigen Wochen gelten, ist dir sicher bekannt. Man muss bei dem Vergleich Auslands-KV/GKV auch berücksichtigen, dass viele der günstigen Reise-KV-Tarife nur für Personen mit Wohnsitz im Inland (Deutschland) gelten. Sie sind somit nicht als alleinige KV bei Langzeitreisen geeignet. Natürlich gibt es auch Reise-KVs, die keine solche Beschränkung haben. Dazu gibt es im Forum schon eine Vielzahl von Fäden.

Wenn sich dein Vorhaben zu einem längeren Auslandsaufenthalt entwickelt, dann denke auch daran, dass das dazu führen kann, dass du später als Rentner nicht pflichtversichert sondern freiwillig versichert bist.

Zitat:
Ich dachte mir eher andersrum, solange ich mich in der EU aufhalte, brauch ich keine Auslandskrankenversicherung, weil im Ernstfall ja meine deutsche Gesetzliche greifen würde.
Das ist grundsätzlich richtig. Es gilt aber die Regel, dass du im EU-Ausland (und einigen gleichgestellten Ländern) dieselben Ansprüche hast, wie ein ortsansässiger gesetzlich Versicherter. In Ländern, in denen die GKV nur einen Teil der Behandlungskosten erstattet, kann das zu einem Problem werden. Eine Auslands-KV deckt diese Lücke ab und bezahlt ggf. auch eine Rückführung nach Deutschland.
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#1473760 - 06.07.21 12:07 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: Juergen]
Axurit
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.151
In Antwort auf: Juergen
Beiträge zur freiwilligen GKV berechnen sich nach dem letzten nachweisbaren Einkommen.
und anders als bei Pflichtversicherung zählt dabei jede Art von Einkommen, also auch Kapital- oder Mieteinkünfte.
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#1473762 - 06.07.21 12:50 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: Axurit]
TorstenH
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 27
Hallo

Es besteht eine allg. KV-Pflicht für alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland; siehe Paragraph 193 KVV (Krankenversicherungsvertragsgesetz). Zur Frage, ob eine AuslandsKV dieser Pflicht genügt, siehe ebenso diesen Paragraphen.

Gruß
Torsten
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#1473765 - 06.07.21 13:44 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: Indalo]
jutta
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 6.267
Solange einem nichts fehlt, ist die Krankenversicherung letztlich ein Kostenfaktor. Aber im Falle eines Falles, der schneller kommen kann, als man denkt, ist die doch beruhigend.
- Was sagt die Barmer?
— Test.de hat zu AKV jedes Jahr Beiträge, ob die allerdings deine Wünsche erfüllen?
— Verbraucherzentrale
— In jeder größeren Stadt dürfte es Versicherungsmakler geben
- Anwalt mit Spezialisierung Sozialrecht, den kannste verklagen, wenn er was falsch gemacht hat, aber hier niemand!
Gruß Jutta
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#1473768 - 06.07.21 14:31 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: TorstenH]
Axurit
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.151
In Antwort auf: TorstenH

siehe Paragraph 193 KVV (Krankenversicherungsvertragsgesetz). Zur Frage, ob eine AuslandsKV dieser Pflicht genügt, siehe ebenso diesen Paragraphen.
Danke für den Hinweis. Zur Auslands/Reise-KV finde ich da allerdings nichts, es sei denn du meinst damit, dass eine solche nicht den in Absatz 3 aufgeführten Kriterien erfüllt.
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Off-topic #1473784 - 06.07.21 17:28 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: Juergen]
nachtregen
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.080
In Antwort auf: Juergen

Beiträge zur freiwilligen GKV berechnen sich nach dem letzten nachweisbaren Einkommen. Für 2021 wären das 8 Monatsgehälter. Solltest Du unter 13.500,- Euro verdient haben, dann kannst Du freiwilliges Mitglied zum Mindesttarif werden.

Wenn sich das nicht im letzten Jahr geändert hat, berechnen sich die tatsächlichen Beiträge nach dem tatsächlichen Einkommen (und werden im nachhinein festgesetzt, also die Beiträge für 2020 z.B. im Herbst 2021, die Beiträge für 2021 im Herbst 2022 etc.) und die Vorauszahlungen/Abschläge nach der Einkommensprognose, was für jemand, der nicht arbeitet, wenn er nicht hohe Einkünfte aus Vermögen hat, in der Regel beides auf den Mindestbeitrag rauslaufen dürfte.
--
Stefan
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#1473788 - 06.07.21 18:15 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: Uli]
Indalo
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 250
Hallo Uli,

Du hast natürlich Recht, dass ich das letztendlich mit der Krankenkasse klären muss und mir hier niemand eine rechtsverbindliche Beratung erteilen kann.

Der Grund, warum ich hier mal in die Runde gefragt habe, war ganz banal der, dass ich gestern im lokalen Büro der Krankenkasse war, um mir den Antrag für die freiwillige Versicherung abzuholen und die Dame dort war wohl persönlich beleidigt ob der Tatsache dass ich mir mal 3 Monate Auszeit gönnen will. Erst hat sie mir falsche Angaben über die Beitragshöhe gemacht und dann wollte sie mir partout den Antrag nicht rausrücken. War ne unangenehme Situation.

Von daher wollte ich mich erstmal anderweitig informieren über das eventuelle Ruhenlassen einer Krankenkasse und nicht gleich wieder bei dieser Person vorsprechen.
Und wo frag ich da am Besten? Natürlich in meinem Lieblingsforum. Zumal ich vermutete, dass es zu diesem Thema hier auch schon die eine oder andere Erfahrung gibt, was sich ja bestätigt.

Geändert von Indalo (06.07.21 18:19)
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Off-topic #1473795 - 06.07.21 18:56 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: Juergen]
Indalo
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 250
In Antwort auf: Juergen
In heutigen Zeiten würde ich mich bei deiner unklaren Entscheidungsgrundlage nicht aus dem Staub machen.
Frage: Wieso hast Du selber gekündigt?
Wenn dir gekündigt wird, dann kannst Du beim Arbeitsamt auf Leistungen für längere Zeit verzichten. Dann bekommst Du ALG später, aber Du bekommst es und hast keine Sperrfristen.


Hallo Juergen,

das ist nett von dir, dass Du dich sorgst.

An dieser Stelle muss ich eine rhetorische Finte gestehen.
Präzise erzählt, war es genau gesagt so, dass ich die letzten vielen Jahre jeweils einen Ein-Jahres-Vertrag vorgelegt bekam und unterschrieben habe, kurz vor Ablauf dann den nächsten Ein-Jahres-Vertrag und so weiter und so fort. Das ist zwar so nicht rechtens, in meiner Branche aber durchaus üblich.
Nun hab ich diesmal den nächsten Vertrag einfach nicht mehr unterschrieben, was emotional und auch beim Arbeitgeber de facto einer Kündigung gleichkommt. "Was erlauben...!"
De jure läuft aber ein befristeter Vertrag aus, von daher ist auch alles gut mit dem Arbeitsamt.
Da das aber nicht der Kern meiner Frage war, dünkte mir, ich stell den Sachverhalt mal emotional dar und nicht rechtlich exakt. Bin ich aber offensichtlich nicht weit gekommen mit dem Kniff, Asche über mein unpräzises Haupt.

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Off-topic #1473817 - 07.07.21 05:46 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: Indalo]
Frankenradler
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 257
Ich habe als Berufsbetreuer in der Diakonie auch immer mal Stress mit dem Personal in den Filialen gehabt. Mein Trick: auf der HP steht das Impressum mit offizieller Adresse, dann adressieren: (z.B.Barmer Ersatzkrankenkasse Bundesgeschäftsstelle) - Vorstand - Zentrales Beschwerdemanagement - Postfach etc. Die Reaktionen waren immer zufriedenstellend. Da hat sogar mal (bei einer anderen Kasse) der Bayernchef von denen persönlich angerufen und sich entschuldigt. Letztlich hast Du über SGB I - Par. 14 ein Beratungsrecht. Und dann gibt es immer noch andere Beschwerdestellen.
Safari njema (Kisuaheli: Gute Reise)

Geändert von Uli (07.07.21 06:39)
Änderungsgrund: oT
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Off-topic #1473823 - 07.07.21 06:42 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: Frankenradler]
Uli
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.661
Genau das wollte ich eben auch empfehlen, weil das Verhalten absolut unakzeptabel ist. Neben der Beschwerde auch das Anliegen formulieren und um schriftliche Beantwortung bitten. Zum Glück habe ich mit GKV-Mitarbeitern bislang nur gute Erfahrungen gemacht.
Gruß
Uli
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#1473827 - 07.07.21 07:34 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: Indalo]
Fricka
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.800
Ich schildere dir mal meine eigenen Erfahrungen. Umzug in die Schweiz. Dort Arbeitsvertrag. Aufenthaltsgenehmigung. Pflichtversicherung. Also zu Hause die Krankenversicherung abgemeldet. Da in Deutschland eine Versicherungspflicht gilt, ging das nur unter Vorlage der Schweizer Pflichtversicherung. Wohnsitz abmelden ist nicht nötig. Es ging nur um ein befristetes Praktikum. Wiederkehr war also geplant.

Es stockelte ein bißchen. Ab und zu wurde noch ein Beitrag abgebucht. Also nicht ganz wartungsfrei.

Rückwärts dann die gleiche Aktion. Zumindest bei meiner KK hätte eine Versicherung für Auslandsreisen nicht genügt. Das ist eine Zusatzversicherung. Das reicht nicht.

Bei der freiwilligen Krankenversicherung bezahlst du dann auch den Arbeitgeberanteil selber. Ganz so supergünstig ist das nicht. Und natürlich zählen alle Einkommensarten.

Ich würde die deutsche Versicherung durchziehen.
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Off-topic #1473828 - 07.07.21 07:37 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: Indalo]
Juergen
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 14.207
In Antwort auf: Indalo
An dieser Stelle muss ich eine rhetorische Finte gestehen.
Präzise erzählt, war es genau gesagt so, dass ich die letzten vielen Jahre jeweils einen Ein-Jahres-Vertrag vorgelegt bekam und unterschrieben habe, kurz vor Ablauf dann den nächsten Ein-Jahres-Vertrag und so weiter und so fort. Das ist zwar so nicht rechtens, in meiner Branche aber durchaus üblich
Ein kluger Fachanwalt für Arbeitsrecht könnte dir bestimmt eine längere und bezahlte Freistellung verschaffen. Damit hättest Du zwei Fliegen mit einer Klatsche erledigt. zwinker
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Off-topic #1473829 - 07.07.21 07:39 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: Uli]
Fricka
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.800
Ich habe mit GKV-Mitarbeitern sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Was die Versicherungsleistungen betraf, lief alles glatt. Was die Berechnung meines Beitrags betrifft, klappte das immer nur phasenweise. Wenn mal wieder gar nichts lief, bin ich dorthin "auf Besuch" gegangen und habe erklärt, dass ich so lange bleiben wolle, bis alles geklärt sei. Letzten Endes sind wir immer als Freunde auseinander gegangen.

Besonders hoch her ging es, als mir einmal rückwirkend gekündigt wurde, weil später aus meiner Steuererklärung hervorging, dass ich kurzfristig mehr verdient hatte. Die Nachzahlung, mit der ich natürlich kein Problem hatte, sollte damals so verzinst werden, dass aus bescheidenen 100 € mehrere 1000 wurden.
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#1473856 - 07.07.21 13:34 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: Juergen]
rolf7977
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.505
Das Thema freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (frw. KV) ist sehr komplex. Durch geringste Abweichungen kann es sein, dass dass sich das Ergebnis komplett ändert. Ich kann jetzt nur für meine Krankenkasse sprechen, bei der ich arbeite:

Die Pflichtmitgliedschaft endet, wenn z. B. das Beschäftigungsverhältnis oder der Arbeitslosengeldbezug endet. Dann wird die Frage gestellt: was ist jetzt: Eine Fortsetzung als frw. KV ist allermeist möglich, aber nicht immer sinnvoll (später mehr).

Die Beitragsberechnung läuft bei uns anders. Es geht eben nicht um das letzte nachweisbare Einkommen (das tut es aber bei Selbständigen in der GKV). Zugrunde gelegt wird das Einkommen, welches während der frw. KV erzielt wird. Das ist bei Reiseradlern meist sehr überschaubar. Also wird vermutlich der Mindestbetrag zugrunde gelegt. Der berechnet sich aus dem gesetzlich vorgeschriebenen beitragspflichtigen Mindesteinkommen von etwa 1096,xx Euro. Daraus ergibt sich eine Beitragssumme von gut 200,00 Euro. Bei den meisten Krankenkassen etwas mehr, bei uns knapp drunter. Bitte den Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung nicht vergessen, denn die gibt's nur als Kombipaket. Die hier irgendwo genannten 180 Euro reichen nicht!

Wenn man sich länger außerhalb der EU aufhält, ist eine frw. KV in der GKV sinnlos. Denn man hat keine Leistungsansprüche. Da kommt die private Auslands-Reisekrankenversicherung ins Spiel. Die wir aber nicht von vielen Gesellschaften angeboten. Bei unserer BKK reicht als Nachweis zum Austritt: Kopie Flugticket nach ganz weit weg und Nachweis über das Bestehen der privaten Auslands-KV. Diese sehr günstigen Reiseversicherungen, welche zwischen 8 und 10 Euro pro Jahr kosten, reichen nicht als Nachweis!!!

Wenn man wieder nach Deutschland zurückkehrt, muss man sich wieder versichern. Da wird dann wieder geschaut: wie sind die Voraussetzungen? relativ klar ist folgendes: Bei Beschäftigungsverhältnis und ALG-Bezug besteht Versicherungspflicht. Wer dann gerade gar nix hat, kann immer noch über den Paragraphen 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in die GKV zurück. Das ist so eine Art Sammelbecken für alle, die nicht irgendwo anders reinpassen.

Über die Beratungsqualität in der GKV sage ich besser nix. Die ist stark schwankend. Momentan herrscht ein brutaler Wettbewerb. Da wird viel versprochen.

Rolf
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#1473863 - 07.07.21 15:33 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: Axurit]
TorstenH
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 27
In Antwort auf: Axurit
In Antwort auf: TorstenH

siehe Paragraph 193 KVV (Krankenversicherungsvertragsgesetz). Zur Frage, ob eine AuslandsKV dieser Pflicht genügt, siehe ebenso diesen Paragraphen.
Danke für den Hinweis. Zur Auslands/Reise-KV finde ich da allerdings nichts, es sei denn du meinst damit, dass eine solche nicht den in Absatz 3 aufgeführten Kriterien erfüllt.


Hi
Ja, so würde ich das deuten. Solange der Wohnsitz in Deutschland ist: allg. KV-Pflicht.
Ich glaube, dass freiwillige Versicherung eh die günstigste Variante ist. Ggf. würde ich eine Reisezusatzversicherung abschließen. Aber dazu sollte man sich die Verträge vorab genau durchlesen um zu entscheiden, ob das sinnvoll ist.

Gruß
Torsten
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#1473909 - 08.07.21 11:28 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: rolf7977]
Uwe Radholz
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 7.263
Danke für den Beitrag, auch wenn er für mich selbst keine Relavanz haben wird. Klar formuliert ohne einen Haufen Annahmen und Vermutungen.
Sehr hilfreich, wirklich.
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#1473912 - 08.07.21 12:49 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: TorstenH]
Fricka
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.800
Ein Wohnsitz in Deutschland. Und einer im Ausland. Das ist kein Problem. Steuerlich muss man da aufpassen. Der Krankenkasse ist das egal.
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#1474453 - 14.07.21 13:46 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: rolf7977]
Indalo
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 250
Hallo Rolf,

vielen Dank für die kompetente Antwort.
Hab mich jetzt freiwillig versichert auf Berechnungsgrundlage der zu erwartenden Einkünfte, also keine, sprich geringster Beitragssatz.

Grüße
Indalo
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#1474469 - 14.07.21 17:19 Re: Frage zu Krankenversicherung [Re: Indalo]
rolf7977
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.505
Danke, das freut mich.

Rolf
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