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#1392368 - 13.07.19 06:36 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: StefanS]
ElGato
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 70
I'm UK geht es auch um den Feststellmechanismus. Damit geht ein Schweizer Taschenmesser aber eben nicht ein opinel wenn es eben diesen Ring zum feststellen hat. Ich hatte alles im aufgegebenen Gepäck auf dem Flug nach Schottland im Juni und es war kein Problem. Auch ein opinel und ein multitool. Hat wohl keiner gesehen. Aber etwas das man in den Highlands als wirkliches Werkzeug verwenden könnte also ein Messer mit feststehender klinge ist in UK hochgradig kriminell. Die haben in den Städten enorme Probleme mir Messerstechereien deshalb die Überreaktion.
2553 km vom Kölner Dom bis nach Santiago de Compostela: https://colognesantiago.wordpress.com
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#1392370 - 13.07.19 06:47 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: ElGato]
Avante
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 1.032
Mein Victorinox Picknicker hat einen Feststellmechanismus für die Klinge...
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#1392449 - 13.07.19 16:21 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: ElGato]
Wulfram
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 93
Die guten Schweizer Taschenmesser haben auch einen Feststellmechanismus und Klinenlängen über 7 cm. zwinker

Beim Opinel könnte man ja prinzipiell den Metallring entfernen. Ist zwar irgendwie völlig bescheuert ein Werkzeug weniger nützlich zu machen, aber wenn es den Gesetzgeber zufrieden stellt und der dann das Gefühl hat es erhöhe die Sicherheit...

Ja, wenn ich mal nach GB gehe muss ich mich wohl nochmal separat informieren.
Soweit ich das verstehe darf man dort mit "legal reason" auch ein feststehendes Outdoormesser mit über 3" (7.6 cm) Klinge bei sich haben. (mit 11 cm kann man ja noch kochen und Brot schneiden; mit 7 cm will ich mir das eigentlich eher nicht antun; zu Hause schneide ich auch nicht einen Kohlkopf oder eine Wassermelone mit dem Rüstmesser)

Aber wie ist das, wenn man dann unterwegs durch eine Stadt kommt?
Man kann ja nicht beim Campen und Kochen (wo der legal reason sicherlich besteht) das Messer dabei haben, dann unterwegs wenn man auch durch Ortschaften kommt (wo der legal reason bestenfalls zwecks Durchreise besteht) dieses verschwinden lassen und dann am Abend wieder hervorzaubern.

Ist halt schon ein ernstes Thema. Weil man evt. nicht nur eine Busse kriegt, sondern eine Anzeige. Und das hängt dann nur vom Ermessen des Polizisten ab.

Für gewisse sind dann vorbestrafte Outdoorer, Leute die gerade ein Kochmesser gekauft haben und nach Hause laufen oder Leute die sich gerade auf einer Parkbank Brot schneuden und Pech haben einfach "Kollateralschäden" die es halt zu akzeptieren gilt unsicher


***off topic***

Übrigens - die Homizidraten sind:
GB: 1.20 / 100'000
D: 1.18
A: 0.66
CH: 0.54

bringt also alles gar nicht; und die sind sogar auf einer Insel (-> kein "Kriminaltourismus" möglich)

Geändert von Wulfram (13.07.19 16:24)
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#1392460 - 13.07.19 17:48 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: Wulfram]
BeBor
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 7.748
In Antwort auf: Wulfram
Beim Opinel könnte man ja prinzipiell den Metallring entfernen.

Die Opinels haben keine Federarretierung wie gewöhnliche Taschenmesser. Mit einem Opinel ohne Arretierung kann man sich schlimmstenfalls beim Hantieren ungewolllt die Fingernägel schneiden. Und zwar sehr kurz. Und endgültig.

Bernd
Mit Fahrrädern? So mit selber treten? Wo ist denn da der Sinn? (Heinz Erhardt im Film “Immer diese Radler”)
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Off-topic #1392464 - 13.07.19 18:04 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: Wulfram]
iassu
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 24.797
In Antwort auf: Wulfram
Ja, wenn ich mal nach GB gehe muss ich mich wohl nochmal separat informieren.
Ich würde dir raten, weder nach D noch nach GB noch in andere Schurkenstaaten zu reisen. Des weiteren würde ich dir raten, alle Messer aus deinem Besitz unter notarieller Aufsicht zu zerstören und nie wieder etwas zu kaufen, was ein ausländischer Geheimdienstmitarbeiter ab 1,5 Promille als Messer identifizieren könnte. Und schließlich würde ich an deiner Stelle eine Selbsthilfegruppe gründen, die versucht, mit den Messertraumata irgendwie fertig zu werden, vielleicht durch Wir-basteln-uns-einen-Brotlöffel-Selbsterfahrungsevents.
...in diesem Sinne. Andreas
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Off-topic #1392467 - 13.07.19 19:43 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: iassu]
Hansflo
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.849
du hast deinen Beitrag versehentlich off-topic markiert. Hoffentlich liest W. ihn.

H.
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Off-topic #1392472 - 14.07.19 01:24 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: Hansflo]
Wulfram
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 93
Statt nur Unsinn zu labbern und Euch darüber lustig zu machen, dass man für Outdoor Aktivitäten und Verpflegung ein Arbeitsmesser dabeihaben möchte, könntet Ihr auch ausnahmsweise mal etwas Gescheites aus den wahrscheinlich unergründlichen Tiefen Eurer Weisheit zum Thema beitragen.

Wenn ihr denn überhaupt etwas beizutragen habt...
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Off-topic #1392475 - 14.07.19 04:46 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: Wulfram]
Sickgirl
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 6.958
Vielleicht hast du schon gemerkt, zu dem Thema ist schon alles gesagt nur noch nicht von jedem
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Off-topic #1392477 - 14.07.19 05:23 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: Wulfram]
Hansflo
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.849
noch eine dringende Länderwarnung für Messerfetischisten: VATIKAN!
Im Gottesstaat wirst du praktisch überall gefilzt: Petersdom, Sixtinische Kapelle, ...

H.

Geändert von Hansflo (14.07.19 05:23)
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Off-topic #1392480 - 14.07.19 06:08 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: Sickgirl]
snoopy-226k
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 1.021
In Antwort auf: Sickgirl
Vielleicht hast du schon gemerkt, zu dem Thema ist schon alles gesagt nur noch nicht von jedem
grins
Unser Lebenstraum von Nord nach Süd:
http://www.2RadReise.de
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Off-topic #1392481 - 14.07.19 06:13 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: Wulfram]
Avante
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 1.032
Wurde doch viel Wissenswertes geschrieben, mir jedenfalls sind nun mehr Details bekannt. Die mich in der Praxis aber kaum tangieren und interessieren.
Du beschäftigst dich mit der Frage, wie das ist und was zu tun ist, wenn man mit einem 'verbotenen' Messer nur durch eine Stadt fahren möchte, wo das Führen des Messers nicht erlaubt ist. Wo und wann könnte das ein Problem darstellen? Spielst du mit dem Gedanken, dich wo zu melden und einen Passierschein oder ein Permit für das Führen des Messers zu organisieren?
Daher: halte dich von Großveranstaltungen fern, dem G8 u.ä. erst recht und umfahre die statt den kürzesten Weg zu nehmen, deute nicht mit dem Arbeitsmesser in die Richtung, in die du möchtest, während du einen Polizisten fragst, ob die Richtung stimmt, unterlasse sämtliche Messerspiele (auch die Maniküre!) in einem Bahnhof, während du auf einen Zug wartest und binde nicht jedem auf die Nase, dass du so ein Messer dabei hast...

Geändert von Avante (14.07.19 06:24)
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#1392506 - 14.07.19 12:04 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: Wulfram]
HC SVNT DRACONES
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 365
Lieber Wulfram,

etwas off-topic vorweg:
Gräme Dich nicht! Das ist hier halt so der "normale" Usus im Forum. Natürlich nicht von allen Foristen - es sind eher immer dieselben wenigen, die in der Kirche rauchen. Wenn es Dir mal zu viel ist, ein Tipp: Du kannst in den entsprechenden Profilen der einzelnen Mitglieder auf "Dieses Mitglied ignorieren" klicken, das entspannt, denn es spart Dir Lese- und Lebenszeit und schont die Nerven. Und für den Fall, dass auch eines der blinden Hühner mal ein Korn findet - tja, Schwund ist halt immer.

Zu einer Deiner Ausgangsfragen:
In Antwort auf: Wulfram
Wie seht ihr das und was nehmt ihr mit?

Ich habe meist zwei, manchmal auch drei Schneidewerkzeuge dabei: Ein kleines Opinel (Klinge kürzer als 10 cm) fürs Kochen usw. in der Lenkertasche und eine zweite kleine arretierbare Klinge (um die 6 cm) ist tatsächlich an meinem Multitool fürs Fahrrad. Diese hatte ich erst gefunden, nachdem ich durch den Faden hier darauf aufmerksam gemacht wurde. Manchmal, wenn ich zur Abreise eine Flasche Wein mit Korken einpacke, dann kommt noch ein kleines Schweizer Taschenmesser dazu, weil da ein Korkenzieher dran ist ...

Eines hat mir der Faden hier prima klar gemacht: In Zukunft werde ich mich genau erkundigen, ob es im Reiseland Bestimmungen gibt, die mich mit oben genannten Messern in Schwierigkeiten bringen könnten. Als hilfreich empfinde ich den Link weiter oben auf den Beitrag vom Wieland-Verlag und den Link auf das Video von Sacki, die ich hier wiederhole:

In Antwort auf: Querlenkerin
Hier ist ein Erklärvideo von "Sacki" zum Thema Messertransportrecht für Wanderer.
Ich find es ganz gut.

Danke dafür!

Beste Grüße aus Bremen von
Tom
--

Never attribute to malice what can be adequately explained with incompetence.
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#1392509 - 14.07.19 12:59 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: Wulfram]
Toxxi
Moderator Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 22.000
In Antwort auf: Wulfram
Wie seht ihr das und was nehmt ihr mit?

Auch noch mein Senf:

Ich nehme ein Victorinox Alpineer, hier kann man es sehen:

https://www.victorinox.com/de/de/Produkt...pineer/p/0.8323

Oder hier im Aktion:

https://dl.dropbox.com/s/nzf7qwfc46k9bxm/2016-07-14%2017.19.45.jpg

Die Klinge ist 11 cm lang und arretiert. Was mir der Verkäufer im Laden erklärte (der schien sich gut auszukennen): Problematisch im Sinne des Waffengesetzes wird es erst ab 12 cm, und speziell dann, wenn das Messer einhändig zu öffnen ist (aber Volljurist war der vermutlich auch nicht, nur sich gut auskennender Laie). Beides trifft auf das Alpineer nicht zu.

Ich habe es genau aus diesem Grund ausgesucht. Zusätzlich ist es leicht (was die Version mit Dosenöffner nicht ist, weil dicker). Und außerdem rostfrei (wichtig beim Schneiden von sauren saftigen Früchten, die greifen ein klassisches Opinel ganz schön an).

Ein Opinel ist überigens auch nicht einhändig zu öffnen. Und auch nicht einhändig zu arretieren. Damit hat es quasi den gleichen Status wie ein längeres Küchenmesser.

Transport:

Ich habe es meistens in einer Ziplocktüte zusammen mit Plastikbesteck, Mini-Dosenöffner, Feuerzeug und Messerschärfer. Das sollte als Küche durchgehen. schmunzel

Probleme hatte ich noch nie mit einem Messer. Früher hatte ich ein 18 cm langes Opinel dabei, auch da hat es nie jemanden interessiert, wenn ich damit Brot geschnitten habe.

Gruß
Thoralf
Meine Räder und Touren im Radreise-Wiki

Geändert von Toxxi (14.07.19 13:02)
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#1392517 - 14.07.19 15:37 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: Toxxi]
iassu
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 24.797
In Antwort auf: Toxxi
Probleme hatte ich noch nie mit einem Messer. Früher hatte ich ein 18 cm langes Opinel dabei, auch da hat es nie jemanden interessiert, wenn ich damit Brot geschnitten habe.
Das ist es, was ich meine. Auf der einen Seite hat man die seit vielen Jahren bestehende Einschätzung von Messern als Waffe, auf der anderen Seite deren selbstverständliche und massenhafte Verbreitung für den Alltagsgebrauch zuhause und unterwegs.

Was ich hier bei TO vermisse, ist ein realitätsnahes Verhältnis dieser zwei Gegebenheiten. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß ich kontrolliert werde? wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß ich an jemanden gerate, der seinerseits keine Verhältnisse abschätzen kann und einem Radler sein Opinel abnimmt? Welches Verhalten ist sinnvoll, welches eher weniger? Bedeutet die theoretische Möglichkeit, kontrolliert zu werden, daß ich prinzipiell nie mehr mit Messer unterwegs sein kann?

Ich finde, man sollte zwischen orientierungsloser Panik und naivem Nichtwissen eine vernünftige Mitte beibehalten. Ich habe die vom TO hier vorgestellte Problematik nicht von Anfang an, aber dann zunehmend als relationsbefreit und damit auch in Richtung zwanghaft gehend empfunden. Und offensichtlich nicht nur ich.
...in diesem Sinne. Andreas

Geändert von iassu (14.07.19 15:38)
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#1392525 - 14.07.19 16:18 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: iassu]
nachtregen
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.080
Das ursprüngliche Thema war ja das Verbot von Messern > 12 cm Klingenlänge. Mittlerweile ist klar geworden, daß es in einigen Ländern die Möglichkeit gibt, für jegliches Mitführen eines Messers kriminalisiert zu werden.

Das finde ich durchaus problematisch. Auch wenn es Dir selbst nicht passiert, anderen geschieht es durchaus, daß sie unmotiviert / auf Grund von Vorurteilen / aus polizistischer Erfahrung durchsucht werden und die Polizei versucht, kramphaft irgendwas sucht, was man der jeweiligen Person unterschieben kann.
--
Stefan
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#1392531 - 14.07.19 16:46 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: nachtregen]
iassu
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 24.797
Sicher. Und wie sehr sollte ich mich darauf einstellen, daß es mich treffen wird?
...in diesem Sinne. Andreas
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#1392535 - 14.07.19 16:51 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: iassu]
Avante
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 1.032
Zuhause bleiben, und alles mitm Löffel schneiden...
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#1392550 - 14.07.19 18:29 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: iassu]
radlsocke
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.290
Was ist eigentlich so kompliziert oder unzumutbar daran, das Werkzeug, ggf. zusammen mit ein paar weiteren Ess-Utensilien, in eine Tasche zu packen, mit einem kleinen Vorhängeschlösschen dran?

Geändert von radlsocke (14.07.19 18:31)
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#1392558 - 14.07.19 19:26 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: radlsocke]
Wulfram
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 93
Im Prinzip nicht viel. Es erscheint mir zwar äusserst absurd, weil es keinerlei Nutzen erfüllt, aber wenn es erforderlich ist, wäre das halt zu überlegen.

Bisher hat noch niemand geschrieben: "Ja, ich nehme immer ein abschliessbares Behältnis für mein Messer mit". Und was für eines (Beutel, feste Box, wo kaufen)
Mich nähme halt mal Wunder, ob das tatsächlich der übliche Usus unter Reisenden und Outdoorern ist.
Resp. wie er das in verschiedenen Ländern handhaben würde, mit konkreten Beispielen. Oder auf einer Tour wo man eben durch mehrere Länder kommt. Wo man ohne Kosultieren eines Anwalts wohl kaum alle Gesetzesdetails kennt.
Solche Antworten wären hilfreich.
Und nicht "wozu brauchst du denn das??", "ich brauche das nicht!" oder Andeutungen, dass man wegen eines Arbeitsmessers gleich für einen gewalttätigen Psychopathen gehalten wird.

Ist halt zusätzliches unnützes Gepäck und ein zusätzlicher Schlüssel.
(Ob ein Zahlenschloss auch ausreicht ist dann auch wieder Auslegungssache.)

Oder ob die meisten Leute ihr Messer einfach in der Radtasche haben und hoffen, dass schon nichts passieren werde und bestenfalls eine Konfiszierung Diebstahl und schlimmstenfalls eine Anzeige riskieren.

Und um das nochmals klarzustellen: Es geht hier nicht nur um Deutschland und auch nicht nur um Messer mit über 12 cm Klingenlänge.
Das kann wirklich absolut jeden treffen, der ein möglichst vielseitiges Arbeitsmesser mitnehmen will. Auch bei unter 12 cm. Auch bei Taschenmessern.
Insbesondere beim Überschreiten von Ländergrenzen. Und insbesondere wenn man sich auch in Städten aufhält, wo man das Messer nicht mal eben so wegzaubern kann. (abgesehen davon könnte man ja auch in einer Stadt z.B. auf einer Parkbank sein Brot o.Ä. schneiden wollen)

Geändert von Wulfram (14.07.19 19:29)
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#1392559 - 14.07.19 19:44 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: Wulfram]
MajaM
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 708
Unterwegs in Deutschland

In Antwort auf: Wulfram
Bisher hat noch niemand geschrieben: "Ja, ich nehme immer ein abschliessbares Behältnis für mein Messer mit". Und was für eines (Beutel, feste Box, wo kaufen) Mich nähme halt mal Wunder, ob das tatsächlich der übliche Usus unter Reisenden und Outdoorern ist.

Ich nehme mein Victorinox "Brötchenmesser" (halt ein Küchenmesser mit rundem Ende) in einem mit einer Schnur verschlossenen Beutel mit, in dem auch mein Löffel und anderes Kochequipment ist. Das hat auch bei Fähr-Fahrten auf die britische Insel niemand beanstandet.

Ein spitzes, waffenartiges Messer braucht natürlich eine robustere Verpackung und ein Schloss zur Sicherung der Waffe scheint mir angemessen. Daheim achtet man ja auch darauf, dass spitze/scharfe Küchenmesser nicht in für kleine Kinder zugänglichen Schubladen liegen.

Liebe Grüße
Maja
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#1392566 - 14.07.19 20:25 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: Wulfram]
radlsocke
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.290
Es ist auch egal, ob das jemand schreibt, das muss jeder selber für sich entscheiden.

Aber meinetwegen ... ich nutze solch einen Beutel für ein kleines Kochmesserchen (Klingenlänge = Dänemark-kompatibel), Spork, Schärfstein, langen Titanlöffel, Sparschäler und Spüllappen. Durch den Reißverschluss-Zipper und den Bügel kann man ein Vorhängeschlösschen fädeln. Keine Ahnung ob so ein kleiner runder Doppel-Schlüsselring aus Metall auch ausreicht, es ist jedenfalls ein ziemliches Geprokel, bis man das ausgefädelt hat, aber man braucht nicht noch einen weiteren Gegenstand.

Wenn ich das richtig verstanden habe, soll einfach keiner mal schnell drankommen, weder man selber noch jemand anderes. Ob das tatsächlich so stimmt, weiß ich nicht.

Dass die Klinge abgerundet sein soll, habe ich bisher noch nirgends gelesen. Wo steht das?


Geändert von radlsocke (14.07.19 20:30)
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#1392612 - 15.07.19 08:44 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: hopi]
Toxxi
Moderator Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 22.000
In Antwort auf: hopi
Bei meinen vielen Radreisen bin ich noch nie unterwegs von Polizisten oder Grenzbeamten aufgefordert worden, den Inhalt meiner Lenkertaschen zu offenbaren.

Gepäckkontrolle an der Grenze hatte ich schon mehrmals. Aber die haben nur nach frischen Lebensmitteln, Alkohol und Tabak gesucht.

Zum Thema Polizisten: Ich habe schon mehrmals unter den Augen von Polizisten mit meinem Messer Wurst, Käse, Brot oder ähnliches geschnitten. Ich habe mir nie eine Platte darum gemacht, und das hat auch nie einen interessiert.

Der einzige Polizist, der zielgerichtet beim Essen auf und zukam, war in Weißrussland. Ich dachte erst "ups, offenes Feuer ist hier vielleicht verboten", und das Messer hatte ich auch in der Hand. Und was war? Kein Bier in der Öffentlichkeit! grins Er ermahnte uns, das verschwinden zu lassen.

Gruß
Thoralf
Meine Räder und Touren im Radreise-Wiki
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#1392613 - 15.07.19 08:50 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: Wulfram]
Toxxi
Moderator Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 22.000
In Antwort auf: Wulfram
Bisher hat noch niemand geschrieben:
...
Resp. wie er das in verschiedenen Ländern handhaben würde, mit konkreten Beispielen.

Doch, ich schrieb es ganz konkret (Beitrag #1392509):

Ich habe das Klappmesser mit unter 12 cm Klingenlänge zusammen mit Platikbesteck, Dosenöffner, Feuerzeug und Schleifstein in einem Ziploc-Beutel neben den Fresssachen. Ich habe das bisher in 23 Ländern der Welt so gehandhabt (siehe mein Profil, wenn du genau wissen willst, welche das sind), und werde es auch weiterhin so handhaben. Ganz egal um welches Land es sich handeln wird.

Zumindest so lange, bis ich mal von offizieller Seite angezählt werde. Vorher mache ich mir darum keinen Kopf.

Gruß
Thoralf
Meine Räder und Touren im Radreise-Wiki

Geändert von Toxxi (15.07.19 08:51)
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Off-topic #1392617 - 15.07.19 09:36 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: Toxxi]
BeBor
Mitglied
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Beiträge: 7.748
Gerade gelesen: In deutschen Freibädern wird teilweise bei der Eingangskontrolle gründlich gefilzt, Messer jeglicher Art sind absolut tabu. Der nach einer heißen Etappe eventuell erfrischungssuchende Radreisende sollte also sein Gepäck vorher außerhalb deponieren oder im Wald verstecken, wenn ein Messer dabei ist. Auch der Hinweis auf die mitgebrachte Melone, die zum Verzehr filetiert werden muss, wird höchstens belächelt.

Dass Freibäder im Sommer zur Bühne von schlechterzogenen, halbintelligenten Protzgockeln mit Testosteronkoller werden, konnte man vor 50 Jahren auch schon beobachten, da reichte aber meistens noch die Autorität des Bademeisters. Heute gehts mancherorts offenbar nicht mehr ohne schwarzunifomierte Sekurität in Mannschaftsstärke. Macht keinen Spaß.

Bernd
Mit Fahrrädern? So mit selber treten? Wo ist denn da der Sinn? (Heinz Erhardt im Film “Immer diese Radler”)
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Off-topic #1392619 - 15.07.19 09:46 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: BeBor]
Michael B.
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Unterwegs in Taiwan

In Antwort auf: BeBor
Gerade gelesen: In deutschen Freibädern wird teilweise bei der Eingangskontrolle gründlich gefilzt, Messer jeglicher Art sind absolut tabu. Der nach einer heißen Etappe eventuell erfrischungssuchende Radreisende sollte also sein Gepäck vorher außerhalb deponieren.......


Was macht man mit einem Messer im Freibad entsetzt Ich dachte bisher, man geht mit Badehose schwimmen.
Gruß Michael

Keep the rubber side down
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Off-topic #1392620 - 15.07.19 09:58 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: BeBor]
Toxxi
Moderator Übernachtungsnetzwerk
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Vielleicht kann man das Messer am Eingang einfach abgeben und danach wieder mitnehmen? Das habe ich bei Museen, Gerichten u.ä. schon erlebt.
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Off-topic #1392621 - 15.07.19 09:59 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: Michael B.]
Toxxi
Moderator Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 22.000
In Antwort auf: Michael B.
Was macht man mit einem Messer im Freibad entsetzt

Z.B. Picknick?
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Off-topic #1392622 - 15.07.19 10:00 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: Toxxi]
Michael B.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.114
Unterwegs in Taiwan

In Antwort auf: Toxxi
Z.B. Picknick?


dazu muss ich ins Freibad erstaunt
Gruß Michael

Keep the rubber side down
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Off-topic #1392623 - 15.07.19 10:01 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: Toxxi]
Michael B.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.114
Unterwegs in Taiwan

In Antwort auf: Toxxi
Vielleicht kann man das Messer am Eingang einfach abgeben und danach wieder mitnehmen? Das habe ich bei Museen, Gerichten u.ä. schon erlebt.


Kann man das nicht einfach mit dem Gebäck am Ratt lassen zwinker
Gruß Michael

Keep the rubber side down
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Off-topic #1392625 - 15.07.19 10:08 Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches [Re: Michael B.]
Odenthaler
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.359
Gleich neben dem Geldbeutel?
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