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#12492 - 19.06.02 13:26 Mal was ganz kompliziertes
TiVo
Nicht registriert
Folgendes ist hier meinem TA (vielmehr seiner Frau) passiert

Sie fährt mit dem Rad (auf der falschen Seite) auf dem Radweg.
Aus der Nebenstrasse (mit grossem Vorfahrt achten Schild) kommt ein PKW und nimmt sie auf die Hörner.
Schaden: Knie (Meniskus??) kaputt und Rad hin, erst mal zwei Wochen krank geschrieben.
Um die Sache zu verkomplizieren waren ihre Bremsen sehr schlecht (kaum der Rede wert schockiert) Unfallhergang lies ein bremsen jedoch nicht zu (halt direkt umgefahren)

Unfall passierte Nachmittags bei gutem Wetter.
Hat sie Ansprüche, wieviel Prozent Teilschuld hat jede Partei und kann man in der Situation auf neues Rad und Schmerzensgeld pochen?

Wollen doch mal sehen ob Rechtsverstand sich hier in der Runde tummelt.
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#12496 - 19.06.02 13:48 Re: Mal was ganz kompliziertes [Re: ]
matti
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 400
Irgendwo habe ich gerade in letzter Zeit über ein Urteil zu diesem Thema
gelesen (evtl. ADFC-Zeitung ?), dort bekam der Autofahrer zu 70% Recht
(weil Radfahrer auf falscher Seite fuhr).
Aber oft kann der Autofahrer gar nicht wissen, ob es erlaubt ist, auf dem
Radweg auch andersrum zu fahen (die Hinweisschilder für Radverkehr in
zwei Richtungen fehlen oft), so dass er eigentlich damit rechnen muss ...
Was sagen die Experten ?
Matthias
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#12500 - 19.06.02 14:12 Re: Mal was ganz kompliziertes [Re: ]
Thun73
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 218
Ich hab da etwas gefunden:

"Fahrradunfall: Falsche Richtung bringt 50:50
Fährt eine Radfahrerin auf einem Radweg in "falscher" Richtung und kommt es an einer Kreuzung zu einer Kollision mit einem Pkw, so teilen sich beide Parteien den Schaden, weil der Autofahrer mit dem verkehrswidrigen Verhalten eines Radfahrers hätte rechnen müssen und die Radfahrerin ihrerseits damit, dass ein Autofahrer einen "Geisterradfahrer" übersieht. (Oberlandesgericht Hamm, 9 U 12/98)"

Quelle: WDR 2

Gruß aus Aachen und gute Besserung an die Frau vom TA bäh
Gruß aus Rheine
MAIK
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#12505 - 19.06.02 14:40 Re: Mal was ganz kompliziertes [Re: ]
Gilgamesch
Nicht registriert
Ähnliches ist mal einem Radler in seinem jugendlichen Leichtsinn vor meinen Augen passiert. Gegen den Autofahrer wurden Ermittlungen wegen (fahrlässiger?) Körperverletzung eingeleitet, es ging dann aber doch 50:50 aus.
Ob man auf Schmerzensgeld hoffen kann? Da sollte man vielleicht doch mal nen Anwalt fragen...
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#12507 - 19.06.02 14:47 Wow das ging ja schnell [Re: Thun73]
TiVo
Nicht registriert
kaum gepostet und schon die ersten Referenzurteile.
In jedem Fall danke und...
fleissig weitersuchen lach

Und immer schön auf der richtigen Seite fahren und für die Autofahrer mitdenken.

Tschüss und Feierabend wünscht
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#12509 - 19.06.02 15:02 Re: Wow das ging ja schnell [Re: ]
Martina
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 17.671
Hallo,

leider hab ich keine Referenzurteile. Aber ich hab in der Fahrschule gelernt, dass ein Vorfahrtberechtigter Autofahrer auch dann Vorfahrt hat, wenn er in die 'falsche' Richtung fährt. D.h. die Vorfahrt gilt auch für Leute auf der linken Spur, die gerade überholen und für Leute die gegen die Einbahnstrasse unterwegs sind. Begründung war u.a., dass man sich nie darauf verlassen kann, dass es tatsächlich eine Einbahnstrasse ist (die Verkehrsführung könnte ja geändert worden sein).
Warum sollte im Bezug auf einen Radweg was anderes gelten?

Martina
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#12519 - 19.06.02 17:35 Re: Wow das ging ja schnell [Re: Martina]
matti
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 400
Naja, aber bei der linken Fahrspur ist es glaube ich noch was Anderes:
es ist ja normalerweise insgesamt eine Strasse. Die Radwege der beiden
Richtungen sind aber räumlich getrennt und als solche erstmal zwei
unabhängige Einbahnstrassen.
Und für Leute, die entgegen der Richtung in Einbahnstrassen unterwegs
sind (falls nicht wie z.B. für Radfahrer erlaubt), gibt es meines Wissens
gar keine Berechtigung (ich habe mal gelernt, auch Blaulicht-Fahrzeuge
dürfen das nicht ?).
Jedenfalls habe ich als (auch) Autofahrer mehrere derartige potentielle
Fallen zu umschiffen und weiss, wie überfordert man an einer unübersichtlichen
Kreuzung z.B. beim Linksabbiegen von einer Nebenstrasse ist, wenn man
Fussgänger, Autos aus drei (!) Richtungen und die Radfahrer aus allen
Richtungen gleichzeitig beobachten und einschätzen soll. Zumindest ein
Vorbeirasen des Radfahrers auf dem Radweg aus der falschen Richtung ist
potentiell absolut gefährlich.
Gruss, Matthias

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#12586 - 20.06.02 09:02 Re: Wow das ging ja schnell [Re: matti]
Berliner
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 1.032
Moin

Also ich denke die beiden PArteien werden sich denchaden 50:50 teilen. Autofahrer haben in solchen Situationen immer das Nachsehen. Fraglich ist nun noch wie schnell sie unterwegs war, gibt es Zeugen, ist das mit den Bremsen nachweisbar (vor Ort den aufnehmenden BEamten aufgefallen). Diese ganzen Umstände können erheblich zum Nachteil der RAdfahrerin wieder gereichen. Denn wer nuns chon auf der falschen Seite fährt und dann auch noch ohne Rücksicht auf Verluste über ne Straße hämmert, hat da natürlich schlechtere KArten. Ich denke mal, so wird es nicht gewesen sein. Was haben denn die aufnehmenden BEamten gesagt, die sehen ja immer jemanden vorläufig als Verursacher des Unfalls an. Das stimmt dann zwar in der Regel, aber gerade in soclhen Fällen kann ein Richter letztendlich etwas anderes entscheiden, gerade wenne s um die Fälle der Schadensteilung geht.
Sie sollte einfach mal abwarten was passiert, denn sie wird ja noch angeschrieben. Sie wird sich dann sicher äußern müssen und das soll sie dann Wahrheitsgemäß tun und natürlich auch ihre Verletzungen angeben.
Sollte es zum Streit kommen sollte sie einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen.
@ Gilga: Die Sache mit der fahrlässigen Körperverletzung....
Dahingehend wird imemr ermittelt, sobald jemand bei einem Unfall verletzt wird. Daran sollte man also denken, wenn einem nach nem kleinen Rempler mit dem Auto imemr sofort das Genick weh tut... Wobei das sog. Schleudertrauma erst Tage später einsetzt,w as viele der FAker nicht wissen....
Nein aber Spaß beiseite, das wird also imemr eingeleitet aber in der Regel eingestellt. Wenn sich also der Verursacher eines Unfalls nicht grob verkehrswidrig verhalten hat. Man sollte also keine Panik bekommen, wenn man selber mal einen Unfall verschuldet, der andere sich nen Arm bricht oder so und man dann angeschrieben wird, daß wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird. Unfälle passieren, keiner macht das mit Absicht.

Soviel dazu von mir

Gruß Daniel
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#12593 - 20.06.02 10:35 Re: Mal was ganz kompliziertes [Re: ]
Uta
Nicht registriert
Das auf der "falschen " Seite fahren ist ja so ne Sache...

In HH fand ich es recht angenehm, daß man immer auf der rechten Seite fahren mußte, auch wenn das für einige Umwege sorgte. Aber man konnte pöbelnden entgegenkommenden Radlern dann immer mit der Aussage, sie führen schließlich falsch einigermaßen was entgegnen.

Jetzt in Hannover finde ich es scheußlich, daß auf so gut wie allen Radwegen das Fahren in beide Richtungen erlaubt ist - selbst auf den Schmalsten. Aber so richtig weiß man hier nie, ob man nun eigentlich in die Richtung fahren darf, in der man unterwegs ist. Denn wenn man aus einer Seitenstraße rauskommt, stehen da meist keine Schilder.

Soll man denn da jetzt der/die Dumme sein, der Umwege fährt, oder riskieren, daß mal die Polizei auf der Matte steht und fürs falsch fahren kassiert. (Hab neulich eine Reportage über Radlerkontrolle an einer Kreuzung gesehen - da wurde richtig zur Kasse gebeten, auch wenn die Frau nur 100 m "falsch" zum Briefkasten rollte...)

Gruß Uta
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#12594 - 20.06.02 10:54 Re: Mal was ganz kompliziertes [Re: TiVo]
atk
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 5.190
Wenn du aus einer Seitenstraße kommst und am Radweg stehen keine Schilder, dann brauchst du weder einen Umweg fahren noch in falscher Richtung auf dem Radweg. Fahr einfach auf der Straße! Ein Radweg ohne Schilder ist nicht benutzungspflichtig, und die Beschilderung muss nach jeder Einmündung wiederholt werden. Ansonsten ist er nur vom Schild bis zur ersten Seitenstraße benutzungspflichtig, und ab da darf man auf die Straße.
Wir hatten ja schon mal einen Thread wo es um die "Sicherheit" auf Radwegen ging... Wenn ein Radweg (vielleicht auch unbeabsichtigt) nicht benutzungspflichtig ist, würde ich normalerweise schon aus Sicherheitsgründen auf der Straße fahren.

Im von TiVo eingangs geschilderten Fall war ja wohl die wesentliche Ursache für den Unfall auch nicht, dass die Frau falschrum gefahren ist, sondern dass sie überhaupt auf dem Radweg gefahren ist. Denn wenn es schon heißt, dass bremsen nicht drin gewesen wäre, wäre die Situation wohl nicht anders gewesen, wenn sie von der "richtigen" Seite gekommen wäre. Nur die Rechtslage wäre dann anders.

Andreas
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#12665 - 20.06.02 23:43 nicht so kompliziert, Vorfahrt +Gefährdungshaftung [Re: ]
Hilsi
Nicht registriert
Moin
Also die Rechtssprechung bei den Obergerichten ist in derlei Fällen wohl nicht ganz einheitlich.
OlG Bremen spricht Geister-Radlern die Vorfahrt ab. Die meisten anderen OLG bejahen die Vorfahrt auch bei Radwegnutzung auf der falschen Strassenseite.
(Quelle: http://www.pdeleuw.de/urteile.html

Für eine Umfassende Schadenersatzpflicht des Outo-fahrers steht neben der Vorfahrt vor allem die Gefährdungshaftung, die für alle Kraftfahrzeuge gilt.
Das Gesetz geht richtigerweise von einer sehr viel höheren Gefährdung durch Autos für andere Verkehrsteilnehmer aus, als durch andere Verkehrsteilnehmer.
Daher hat der Outofahrer auch dann zu Haften, wenn ihm keine unmitelbare Schuld am Haftungsfall trifft.
Daher gibt es auch die Versicherungspflicht für Outos.

Die Sache ist ein weiter Beleg dafür, dass man Radwege möglichst meiden sollte. Die Gefährdung für Radler auf Radwegen ist meist höher als bei Fahrbahnbenutzung.
Vor allem vor Nutzung "linker" Radwege (legal oder vorschriftswidrig) muss wegen stets akuter Lebensgefahr durch oft überforderte Outofahrer dringend abgeraten werden.
Die Statistiken weisen m.W.dort die absolut höchtsten Unfallzahlen aus.



Gruss vom Haus am Elbe-Radweg
HIlsi
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#12666 - 21.06.02 00:30 Re: nicht so kompliziert, Vorfahrt +Gefährdungshaftung [Re: TiVo]
Ronald
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 138
Stimmt,ich fahre auch lieber auf der Straße, als auf einem oft unübersichtlichem Radweg in der Innenstadt.
Das Gefahrenpotenzional ist einfach zu hoch!
Mal parken die Autos doof und als Rennradler kommste leicht auf Crash-Kurs.
Unübersichtliche Ein oder Ausfahrten von Tiefgaragen stellen einen
weiteren hohen Gefahrenpunkt dar.
Dann noch auf der falschen Seite auf dem Radweg radeln,birgt hohe
Risiken.
In Freiburg bin ich mal vor Jahren von der Innenstadt in Richtung Hauptbahnhof auf der falschen Seite geradelt!
Auf dem relativ kurzen Stück ca. 500 m ist es dann passiert.
Ein Bankbote fuhr rückwärts aus einer Tiefgarage und schaute in
Eile nur auf die rechte Seite.Da ich aber von links kam,tuschierte er mein
Vorderrad,daß nur noch Schrottwert hatte.
Am Wagen enstand ein Schaden von ca. 1000 DM.Mein neues Vorderrad kostete etwa 250 DM.
Der etwas in Rage geratete Bote beschimpfte mich gleich in übelster Weise als Geisterfahrer und verständigte sofort die Polizei.
Als die ankamen lachten sie über den in Wut geratenen Bankboten,der
wollte dann Anzeige erstatten.
Die Beamten klärten beide Parteien auf und nach kurzer Zeit einigte man
sich,daß jeder seinen Schaden selber bezahlt.
Beide Parteien hätten Schuld an dem Vorfall.Erschwerend kam noch hinzu das der Bote nur rückwärts aus der engen Tiefgarage fahren konnte!
Ein kniffliger Fall für die Gerichte,aber es kam zu keiner Verhandlung!

Gruß Ronald VRN
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