Hallo Gaston!
Hatten am Montag noch von sowas ähnlichen gehört.
Da hat doch glatt jemand ganz offiziell beim Ordnungsamt + Strassenverkehrsamt angefragt, wie gross denn maximal ein
Fahrradanhänger sein darf bzw. ob er denn sein Kajak mit dem Rad transportieren dürfte.
Diese Anfrage hatte diejenigen in den Ämtern ganz schön zum rotieren gebracht...
Offiziell darf lt. STV(Z)O ein solches Anhängsel max. 4m lang + 0,999m breit sein!
Demnach wäre der Planwagen wiederum nicht konform mit den Vorschriften!
´Ne andere Geschichte ist übrigens, das ja bekanntermassen Räder nicht versichert sind (zumindest bei den normalen Hausratversicherungen), wenn sie zwischen 22.00 und morgens angeschlossen abgestellt sind. Anders verhält es sich aber bei Fahrrädern mit benzingetriebenen Hilfsmotoren! Diese wären dann wieder versichert...