Re: Einstellen der Beleuchtung

von: helm18

Re: Einstellen der Beleuchtung - 30.03.12 10:16

In Antwort auf: falk
Die zehn Meter, die der Gesetzgeber als maximale Leuchtweite vorgibt, ist weltfremd.


Hallo,

der Gesetzgeber gibt es auch so nicht vor, sondern er gibt vor, dass der Lichtkegel in 5 m Entfernung die halbe Austrittshöhe hat, StVZO §67 (3). Viele denken, dass es das gleiche ist, wenn der Mittelpunkt des Lichts 10 m vor dem Rad ist. Dies ist aber falsch. Wenn man sich den Lichkegel als mathematischen Kegel denkt, und die Straße als Schnitt dieses Kegels, dann ist die Schnittfläche eine Elipse. Diese Elipse hat aber einen Mittelpunkt, der nicht auf der Achse des Kegels ist, sondern weiter vorn, wenn wir jetzt mal wieder zum Fahrrad zurückkommen. Wer also seinen Scheinwerfer so einstellt, dass der Mittelpunkt (oder gar der Rand!) der Leuchtfläche 10 m vor dem Rad ist, hat einen zu kurz eingestellten Scheinwerfer.

Grüße
Helm