von: Elisabeth
Re: Was sagt die Schalter- - 17.03.04 22:43
Zitat:
Moin Elisabeth,
zu Deinen Fragen:
zu Deinen Fragen:
Danke, jetzt kenn ich mich aus. Es waren die "befürchteten" Antworten.
Und 'tschuldige, dass ich auf der Leitung gesessen habe.

Zitat:
Den AXA Omega II ... (siehe Foto) ...
Interessant auf dem Foto, der wirklich enorme Helligkeitsunterschied zwischen AXA und Cateye. Der "haut einem ja richtig das Aug aus", wie wir in Wien zu sagen pflegen.
Zitat:
An meinem gelben FLEVO ist an der Sitzschale oben als "legales" Rücklicht noch ein B&M Seculight plus angebracht.
Ja, das mit Eurer Legalität ist so eine Sache. Ich bin ja froh, dass sie bei uns mit der vor wenigen Jahren eingeführten Fahrradverordnung (die alle Ausstattungsparagrafen aus der AT-StVO ersetzt), nicht diese Blödheiten der DE-StVZO übernommen haben. Bei uns ist Batterielicht allein, vorne wie hinten, sowie "Dynamofreiheit" erlaubt.
OT zwar, aber in diesem Zusammenhang erwähnenswert:
Dass bei uns seit der Fahrrad-VO auch andere Schallzeichen als nur Glocke erlaubt sind, geht - man lese und staune - auf Initiative des ÖAMTC, also auf die Autolobby, zurück! (Die bei Euch verbotene aber recht beliebte AirZound ist bei uns daher eine legale Sache.)
lg
Elisabeth