von: BeBor
Re: Rahmenrisse am Koga Randonneur, eure Meinung?? - 30.01.09 21:51
In Antwort auf: JoMo
Wenn es bei Ebay war, versuchen zu reklamieren und bei bisher eigener Unbescholtenheit kann mann von Ebay einen Teil des Verlustes wieder zurückbekommen.
Reklamieren oder Anfechten braucht er möglicherweise gar nicht.
Wenn die Ersteigerung wirklich bei eBay war, der Verkäufer nachweislich ein Händler und der Kauf noch keinen Monat zurückliegt, kann der Käufer ganz einfach sein gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen und den Kauf ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. Sogar die Kosten für den Rücktransport (Hintransport sowieso) muss der Verkäufer erstatten/übernehmen, wenn der Preis der Ware höher als 40,00 Euro war.
Selbst wenn der Händler irgendwas in dieser Art ausdrücklich ausgeschlossen hat oder nachträglich ablehnt, ist das nicht rechtswirksam, weil "unlauterer Wettbewerb". Und er könnte sogar anwaltlich abgemahnt werden, was ihm höhere Kosten bescheren würde, als der Erlös des Rades.
Bernd