Re: Tout Terrain: freihändiges Fahren ist tabu

von: pit15

Re: Tout Terrain: freihändiges Fahren ist tabu - 01.08.21 18:30

Moin moin,

interessante Diskussion, ob “freihändig Fahren” - weil ja gemäß StVO verboten - für eine Reklamation relevant ist. Einerseits habe ich keine Antwort eindeutige Antwort auf die Frage. Andererseits bin ich mir nicht sicher, ob sich der Inverkehrbringer des Rads so einfach darauf berufen kann.

An der Stelle fallen mir (beruflich vorbelastet) zwei Begriffe aus der EU-Maschinenrichtlinie und der ISO 14971:2019 ein: vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung bzw. sinnvollerweise vorhersehbarer Missbrauch.

In den dort gezogenen Normen gibt es dann auch ein paar Beispiele für “mögliche Fehlanwendungen oder leicht vorhersagbare menschliche Verhaltensweisen, die berücksichtigt werden müssen […]:
* Verlust der Kontrolle der Bedienperson über die Maschine;
* reflexartiges Verhalten einer Person im Falle einer Fehlfunktion, eines Störfalls oder Ausfalls während des Gebrauchs der Maschine;
* Verhalten durch Konzentrationsmangel oder Unachtsamkeit;
[…]”

Die Normen sind offensichtlich beide nicht direkt anwendbar, da ein Fahrrad nicht unter die MRL fällt und auch kein Medizinprodukt ist. Aber die zugrundeliegende Logik sollte (hoffentlich?) auch für Konsumartikel, die an Endkunden verkauft werden, zutreffen.

Hier wäre ein qualifiziertes juristisches Statement mal richtig interessant.

Gruß pit15