Re: Tout Terrain: freihändiges Fahren ist tabu

von: Uli

Re: Tout Terrain: freihändiges Fahren ist tabu - 01.08.21 10:56

Zitat:
Wenn es ein Fahrrad war, dass ich nur innerhalb der StVO benutzen darf, dann in ich bei dir. Andernfalls nicht.

Darum geht es nicht, ich hätte zum Verständnis vielleicht besser die StVO aus dem Zitat gestrichen.

Es gibt den Begriff des bestimmungsmäßigen Gebrauchs. Solange TT oder der Händler nicht behaupten oder zugesichert haben, dass freihändiges Fahren mit dem Rad möglich ist, ist das bei einem Fahrrad mit Lenker keine zugesicherte Eigenschaft, denn gefordert ist für diese Eigenschaften u.a. der sichere(!) Betrieb. Freihändig Fahren und sicherer Betrieb schließen sich höchstwahrscheinlich aus, siehe z.B. StVO.

Ich wollte aber auch gar nicht TT oder Händler in Schutz nehmen. Ich wollte nur deutlich machen, dass es als Käufer nicht schlau ist mit der Beschwerde "das Rad kann man nicht freihändig fahren" aufzutreten. Aus Erfahrung mit Reklamationen kann ich empfehlen z.B. ein unsicheres Fahrverhalten zu monieren und als Indiz "Problem zeigt sich am deutlichsten, wenn ..." aufzuführen. Vielleicht reicht es für das Zeigen des Symptoms ja sogar aus, wenn das Rad mit einer Hand am Sattel schnell geschoben wird.

Gruß
Uli