Re: Tout Terrain: freihändiges Fahren ist tabu

von: aighes

Re: Tout Terrain: freihändiges Fahren ist tabu - 01.08.21 02:46

Hallo Uli,

das sehe ich juristisch nicht so. Fahren mit einer Hand ist von der StVO sogar vorgesehen. Wenn das flattern dann auftaucht, wäre es definitiv ein Mangel.
Freihändig fahren mag verboten sein (will ich jetzt nicht nachlesen) aber dann kommt es darauf an, was mir verkauft wurde. Wenn es ein Fahrrad war, dass ich nur innerhalb der StVO benutzen darf, dann in ich bei dir. Andernfalls nicht. Vor allem bei einem Reiserad muss/sollte der Hersteller davon ausgehen, dass das Rad auch außerhalb der StVO bewegt wird. Wenn man sich dann darauf beruft, dass das Rad nur StVO-konform nutzbar ist, dann sollte es dies auch sein. Sprich sollte das Rad ohne Licht etc. verkauft worden sein, dann auf Nachbesserung bestehen.