von: rafo_no
Re: Rücklicht 50/80 mm -> Sattelstütze/-gestell? - 08.10.14 19:25
In Antwort auf: JaH
Wenn Diejenigenwelchen das Rad dann auf SvVOKonformität prüfen und dies auch ernstnehmen, dann sagen: "Njet!" ... Viel Spaß!
ne Begründung wäre wohl zielführend.
Das Rücklicht muss höher 250mm liegen. Ein Rückstrahler muss unter 600mm liegen. Zur Lage des Großflächenreflektors(Bestandteil der Bumm-Leuchte) gibt es keine Vorgabe.
so, what? (StVZO)