von: trubby
Re: Kuriositaeten - 17.06.07 12:22
In Antwort auf: webmantz
Es gilt z.B. auf Fahrradstraßen ein grundsätzliches Tempolimit für andere Fahrzeuge (gemäßigte Geschwindigkeit, 25 - 30 km/h).
Nicht nur für andere Fahrzeuge, sondern für alle!
Grüße,
André