Re: Mal wieder die Autofahrer

von: Andi

Re: Mal wieder die Autofahrer - 10.04.06 14:20

Nur noch ein kleiner Nachtrag zu Berliners Exkurs über die Verhängung von Haft:

Wir unterhalten uns im Moment über einen noch nicht rechtskräftig Verurteilten, der aufgrund der auch für ihn geltenden Unschuldsvermutung allerhöchstens in Untersuchungshaft genommen werden könnte. Haftgründe für die U-Haft wären etwa Fluchtgefahr (scheint nicht vorzuliegen, i.d.R. genügt ja auch bei einem bisher unbescholtenen Bürger die Meldeadresse) oder Verdunklungsgefahr (wenn er Zeugen bedrohen oder Beweismittel verschwinden lassen könnte, was auch nicht vorliegt: Das Auto ist ja immerhin als Beweismittel eingezogen worden, die medizinischen Untersuchungsergebnisse sind dem Zugriff des Verdächtigen entzogen). Und darüber hinaus ist die Tat an sich nicht spektakulär genug, um ihn deswegen in U-Haft zu nehmen...

Grundsätzlich sollte man bei Forderungen nach "in Haft nehmen" auch mal eines überlegen: Der Vollzug der Untersuchungshaft soll einzig und allein den geordneten Ablauf des Gerichtsverfahrens sicherstellen - nicht mehr und nicht weniger. Es wird also ein Unschuldiger eingesperrt (denn es gilt der Grundsatz "Unschuldig bis zum Beweis der Schuld"), und an die Entscheidung zum Entzug von Grundrechten wird zu Recht eine hohe Anforderung gestellt. Das heißt aber auch, daß bei einem scheinbar recht klaren und unkomplizierten Fall es eben nicht in Betracht kommt, einem Menschen die Freiheit zu nehmen, weil es "die Stimme des Volkes" fordert - solange er nichts macht, um den "Erfolg" des Verfahrens zu gefährden, kann man ihn eben nicht in Haft nehmen...

Viele Grüße

Andi (...der beruflich einiges damit zu tun hat...)