Re: Mal wieder die Autofahrer

von: Berliner

Re: Mal wieder die Autofahrer - 10.04.06 09:06

In Antwort auf: rado

In Antwort auf: Berliner

Lieber rado du protzt doch imemr mit deinem umfassenden juristischen Wissen. Belese dich doch nochmal im StGB und dann reden wir weiter.
Gruß Daniel

Ich kenne mich im BGB und Handelsgesetze aus. Im StGB kenne ich mich nicht aus, daher auch meine Fragen.

Gruß,
Bernd


Dann stelle es doch als Frage und man wird dir helfen. Aber wenn du schreibst das verlangt Haft klingt das eher nach einer Feststellung auf fundamiertem Wissen beruhend.

Mir fallen hier spontan die Delikte gefährliche Körperverletzung und Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ein.

Gefährliche Körperverletzung: Wer einen anderen mit einer Waffe oder einem Gegenstand der als Waffe eingesetzt wird verletzt wird bestraft mit 6 Monaten bis 10 Jahren oder Geldstrafe (frei wiedergegeben).

Zusammengefasst: Auto wird als gefährlicher Gegenstand gesehen, der als Waffe eingesetzt wurde und er hat jemand anderen verletzt. OK ist gegeben.

Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet, weil er Anlagen oer Einrichtungen beschädigt oder zerstört oder Hindernisse bereitet oder andere ebenso gefährliche Eingriffe vornimmt und damit Leib oder Leben andere gefährdet wird bestraft. Müßte man halt mal im Kommentar nachgucken, ob solch ein Angriff darunter fällt. Aber wäre auch egal, weil nur mit bis zu fünf Jahren bestraft wird. Fällt also hinten runter.

Mich hat mal jemand absichtlich angefahren, dabei wurde ich nur leicht verletzt und er bekam eine kleine Geldstrafe und nach einem Jahr seinen Führerschein zurück.

Ist aber nicht weiter verwunderlich, gezielte Messerstiche in Richtung Oberkörper oder ins Bein werden auch nur als gefährliche Körperverletzung bestraft, obwohl bei einer verletzten Hauptschlagader im Bein das Opfer u. U. verblutet, bevor der Arzt da ist. Das weiß man und nimmt es in Kauf. Interessiert aber die Richter nicht.

Man kann in diesem Land so ziemlich alles machen. Man wird hier nicht eingesperrt. Es sei denn man bezahlt seine Geldbuße fürs falsch Parken von 5 € nicht, dann kann es durchaus sein, daß man eingesperrt wird. Es ist auch völlig egal, ob jemand eine offene Bewährungsstrafe hat. Der fährt trotzdem nicht ein. Erst vor zwei Wochen meinte die Staatsanwältin in einem Verfahren, dem ich dann aus Interesse mal wieder bis zum Schluß beiwohnte: Der Angeklagte hat seine Bewährungszeit ja fast geschafft. Da wollen wir mal von einer Freiheitsstrafe absehen und beantragen eine Geldstrafe.

Und zu den Haftgründen lies die die §§112ff StPO durch. Grob gesagt, wenn du ne Meldeadresse hast wirst nicht eingesperrt. Dann gibt es noch einzelne Taten da wirste immer eingesperrt.

Also viel Spaß beim schmökern......