von: jopp
Re: Mal wieder die Autofahrer - 10.04.06 08:41
Hallo Bernd,
erstes: schwerverletzt heisst bei Unfallmeldungen nicht viel, da reicht auch schon ein unkompliziert gebrochener Arm oä. Ernst wird es bei "lebensgefährlich" verletzt.
zweitens: wenn keine Fluchtgefahr besteht, liegt nicht zwingend ein Haftgrund vor.
Aber sein Auto wird der nicht wiederkriegen, das geht nachher in eine Versteigerung zugunsten der Staatskasse. Ich denke, damit ist er am meisten bestraft. Und der Knabe muss wohl für mindestens 5 Jahre mit dem Bus fahren, vielleicht steigt er ja dann auch um auf's Rad....
Aber ob das wünschenswert ist...
Josef
erstes: schwerverletzt heisst bei Unfallmeldungen nicht viel, da reicht auch schon ein unkompliziert gebrochener Arm oä. Ernst wird es bei "lebensgefährlich" verletzt.
zweitens: wenn keine Fluchtgefahr besteht, liegt nicht zwingend ein Haftgrund vor.
Aber sein Auto wird der nicht wiederkriegen, das geht nachher in eine Versteigerung zugunsten der Staatskasse. Ich denke, damit ist er am meisten bestraft. Und der Knabe muss wohl für mindestens 5 Jahre mit dem Bus fahren, vielleicht steigt er ja dann auch um auf's Rad....
Aber ob das wünschenswert ist...
Josef