von: hopi
Re: Deutsche Bahn - es ist zum heulen - 11.11.24 15:29
In Antwort auf: buche
In Antwort auf: hopi
auch wenn der Wahltermin, aus welchen Gründen auch immer,
Lt. paragraph 15 des BMinG (Bundesministergesetz) haben ehemalige Minister Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie mindestens 4 Jahre einer Bundesregierung angehört haben. Diese Bedingung dürfte bei Olaf Scholz und bei einigen der Restregierung noch angehoerenden Ministern bereits heute erfüllt sein. Lediglich für Leute, die erst mit Bildung der Ampelkoalition Minister wurden, könnte es mit einem schönen Ruhegehalt einstweilen schwieirig werden. Aber selbst da bleiben noch die Regelungen für MdB's, die selbst dann eine nennenswerte finanzielle Absicherung erwarten können , wenn sie nicht in den nächsten Bundestag gewählt werden.
