Re: Schutzstreifen für Fahrräder
von:
Wuppi
Re: Schutzstreifen für Fahrräder -
06.05.24
16:41
In Antwort auf: Andreas
Den Streifen darf man nur "bei Bedarf" befahren.
Das gilt für Fahrzeuge / Kraftfahrzeuge.
In Antwort auf: Andreas
Das gilt auch für Fahrräder.
Nein; denn Fahrräder sind keine Fahrzeuge / Kraftfahrzeuge.