Re: Schutzstreifen für Fahrräder

von: Wuppi

Re: Schutzstreifen für Fahrräder - 06.05.24 16:41

In Antwort auf: Andreas
Den Streifen darf man nur "bei Bedarf" befahren.
Das gilt für Fahrzeuge / Kraftfahrzeuge.

In Antwort auf: Andreas
Das gilt auch für Fahrräder.
Nein; denn Fahrräder sind keine Fahrzeuge / Kraftfahrzeuge.