Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket

von: sugu

Re: Radmitnahme beim 49-Euro Ticket - 22.05.23 09:28

In Antwort auf: hopi
worin soll denn die Erweiterung der NRW-Mobilitätsgarantie bestehen?
Es werden zum ersten Mal für außerhalb NRW gekaufte und auch benutzbare Nahverkehrskarten Leistungen versprochen. Das ist neu, denn bisher wurden nur Fahrkarten des Verbundes oder des NRW-Landestarifs berücksichtigt und noch nicht einmal alle
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in NRW erworbenen Tickets
berücksichtigt. Die Mobiliätsgarantie des VRS_Gemeinschatfstarifs schließt nach §11(1) aus- und einbrechende Nahverkehrs- und Fernverkehrs-Fahrkarten nach NRW aus, egal wo sie gekauft wurden. Insofern ist die Aussage
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Es war auch bisher durchaus möglich mit nicht in NRW erworbenen Tickets Ansprüche anzumelden, wenn sich die verspätete Abfahrt oder der Ausfall eines fahrplanmässigen Fahrzeuges in NRW ereignete. Als praktisches Beispiel verweise ich auf ein irgendwo erworbenes Nahverkehrsticket für eine in NRW startende Verbindung. Ein solches Ticket könnte online oder an irgendeiner Verkaufsstelle erworben worden sei
nicht konform mit den bisher gültigen Tarifbestimmungen zur Mobilitätsgarantie. In dem Fall greifen allerdings die EU-Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr.


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Das zitierte und verlinkte Gesetz befasst sich mit der Finanzierung des Tarifs.
und enthält die tarifliche Genehmigung, für die der Bund sonst eigenlich nicht zuständig ist, denn die ist laut PBefG eigentlich Sache der Länder. In der Hoffnung, dass die Mods das Zitat nicht rauskegeln, denn es ist ein öffentlich bekannt gemachter Text ohne Urheberrecht:

Die für die Umsetzung der in Satz 1 genannten Maßnahme erforderliche Zustimmung nach § 39 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 und 2 des Personenbeförderungsgesetzes sowie die Genehmigung nach § 12 Absatz 3 Satz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes gelten für den Zeitraum bis 31. Dezember 2023 als erteilt. Der Tarif ist bis zum Erlass entsprechender Regelungen durch die Aufgabenträger, längstens jedoch bis zum 30. September 2023 vorläufig anzuwenden
Bis dahin haben die Genehmigungsbehörden der Länder Zeit, das 49-€-Ticket in ihr Regelwerk aufzunehmen. Wenn sie es nicht schaffen sollten, würde es dort danach sogar ungültig.