Re: Deutsche Bahn - es ist zum heulen

von: Uli

Re: Deutsche Bahn - es ist zum heulen - 30.01.23 21:40

Zitat:
Hat man beim Ausfall eines Regios überhaupt Ansprüche? Und wie kann man nachweisen, dass man mit dem ausgefallenen Zug fahren wollte?

Ja Nr 1: Wenn die Fahrt mit dem Regio-Zug Teil der Fahrkarte von Start bis Ziel ist - und zwar gegen die DB, weil sie dein Vertragspartner ist.

Ja Nr.2: Wenn die Fahrt mit dem Regio-Zug NICHT Teil der Fahrkarte von Start bis Ziel ist - und zwar gegen das Land (Nahverkehrsbetrieb, Verkehrsverbund, ..., die sind hier dein Vertragspartner) und nur für den Regio-Zug. Verpasst du den Zug des Fernverkehrs wg. des Ausfalls des Nahverkehrs, hast du ganz schlechte Karten.

Mit dem 1.Fall ist man m.E. auf der sichereren Seite; ich kaufe mir deshalb bei "riskanten" Fahrten lieber eine Fahrkarte über die gesamte Strecke, auch wenn ich einen Teil mit meiner Monatskarte kostenfrei zurücklegen könnte.

Gruß
Uli