Re: Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad" NRW

von: hopi

Re: Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad" NRW - 26.04.19 20:08

In Antwort auf: Querlenkerin
Die Durchführung einer Volksinitiative in NRW ist gesetzlich geregelt.
das habe ich auch nicht in Zweifel gezogen. Es ändert aber nichts daran, dass die Behörden nur prüfen können, ob die in den Unterschriftslisten aufgeführten Personen in den einschlägigen Meldleregistern enthalten sind.