Re: Silbernes Reiserad bei Darmstadt

von: drachensystem

Re: Silbernes Reiserad bei Darmstadt - 21.03.19 11:34

Super, dass du dein Rad selbst wiedergefunden hast. Ich kann deine Erleichterung nachvollziehen.
Der dreiste "Besitzer" muß umgekehrt beweisen, was Thomas S für mich schlüssig ausführt:
In Antwort auf: Thomas S

Als Eigentümer hast Du einen Herausgabeanspruch gegenüber dem Besitzer. Außerdem ist ein gutgläubiger Erwerb bei gestohlenen Sachen gemäß § 935 BGB ausgeschlossen. Er könnte bestenfalls den Ersatz von Aufwendungen gefordert werden, wenn der Besitzer beispielsweise Verschleißteile ersetzt haben sollte.