Re: Radfahrer für Abstandsmessung gesucht

von: Anonym

Re: Radfahrer für Abstandsmessung gesucht - 03.12.18 19:22

In Antwort auf: Wuppi
... und das ist gut so. Sie steht damit wohl ziemlich alleine da.
Das Urteil sollte mehr publiziert werden.

Gruß Rolf
Glücklicherweise ist das nicht nur ein Einzelurteil, sondern entspricht üblicher Sichtweise, wenn es gekracht hat. Die Pflicht zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes wird durch Markierungen nicht aufgehoben. Wobei die gestrichelten Radschutzstreifen zur Fahrbahn gehören (also wird der Radler dort überholt) und die durchgezogenen Radstreifen nicht zur Fahrbahn gehören (dort wird am Radler vorbeigefahren). Trotz immer noch möglichen Fehlverhaltens sind diese Streifen sinnvoll, weil nicht alle Kampfradler sind, die sich ihren Verkehrsraum offensiv holen. Der wesentliche Punkt ist: wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, weil die Straße es nicht hergibt, dann darf nicht überholt/vorbeifahren werden. Es gibt es kein Grundrecht auf schnelles Fahren, so auch wieder dieses Urteil. Korrekte Nutzung der Fahrbahn oder der Streifen durch Radler ist keine Behinderung. Aber die Radler sind auch keine Experten in der STVO und den Verwaltungsvorschriften zur STVO. Diese müssten als langsameres Fahrzeug, wenn sie eine Schlange schnellerer Fahrzeuge hinter sich stauen, an geeigneter Stelle rechts ran, um die Schlange passieren zu lassen. Welcher Radler macht das?
Auf jeden Fall ist die Berliner Aktion wirklich gut und sollte nicht auf Berlin und einen Durchlauf beschränkt bleiben. Ich hätte auch mit einer höheren Verstoßrate gerechnet. Aber egal, deshalb wird ja gemessen.