Re: Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad" NRW

von: Behördenrad

Re: Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad" NRW - 18.07.18 12:51

In Antwort auf: Peter Lpz
Naja, Radwege an Kreisstraßen haben oft die Eigenart, "benutzungspflichtig" zu sein. Insofern würde ich von einem Verbot sprechen, auf der Straße zu fahren. Wenn wir mal 85 Jahre alt sind und Pedelec fahren, messen wir vielleicht auch mal unsinnigen Schildern Bedeutung bei.

In dem Zitat aus dem Polizeibericht steht ausdrücklich "Wirtschaftsweg" - nicht Radweg. Also existiert hier keine Benutzungspflicht. Ich nutze die Dinger auch gerne, wenn ......, und sie noch dazu auf der richtigen Seite sind.

Bei dem älteren Herrn ist aber zumindest nicht auszuschließen, dass Wahrnehmungsfähigkeit, Reaktionsvermögen und die Verkehrskompetenz insgesamt vielleicht doch schon altersbedingt stark eingeschränkt waren, und der Unfall seine eigentliche Ursache darin hatte.
Das macht den Unfall nicht weniger tragisch - aber die Ursachen sollten nicht immer einseitig bei den "blöden Verkehrsplanern" gesucht werden - insbesondere dann nicht, wenn man mit einer Petition / Volksinitiative von genau diesen, als "blöd" bezeichneten, Herrschaften noch was will.

Ich vermute, dass der Unfall sich ziemlich genau an dieser Stelle ereignet hat. Dort endet der begleitende Radweg an der K23 und es besteht die Möglichkeit, auf der Fahrbahn oder in den gegenüberliegend Wirtschaftsweg zu wechseln. Eine Benutzungspflicht schließe ich für den Wirtschaftsweg aus, aber vermutlich wird am Radweg einer dieser grün umrandeten Richtungsweiser für Radverkehr stehen, der, außer eben dieser Hinweisfunktion, keinerlei Bedeutung hat.

Insofern gibt es an dieser Stelle auch keine unsinnige Verkehrsführung, über die man sich aufregen müsste.

In Antwort auf: Falk
Immer dasselbe. Wieso wollen die Planer eigentlich immer wieder, dass Fahrradbenutzer Straßen überqueren? Richtig ist doch, sie in Längsrichtung zu befahren. Ich möchte gerne mal dem oder den Rad-weg-Planern so in den Hintern treten, dass sie bleibende Schäden am Stützapparat davontragen. Nur zur Erinnerung, in der ganzen Gegend um Beckum und Enniger(loh) ist kaum was los. Planer, die Verkehrsströme, die normalerweise zusammen verlaufen, ohne Not kreuzen, gehören wegen Unfähigkeit entlassen. Solange aber immer wieder die »gefühlte Sicherheit« verkauft werden kann und von denen, die sich eigentlich dagegen wehren müssten, bereitwillig aufgesaugt wird, wird sich nichts ändern.

Der "Planer" hat dort einfach mal gar nichts gemacht. Der Radweg endet und die Weiterfahrt bleibt dem Radler selbst überlassen. Keiner wird von unfähigen Planern zu irgend etwas gezwungen, man kann dort regelkonform auf der Fahrbahn weiterfahren - oder eben gegenüber in den Wi-Weg wechseln und sich auf anderen Wegen zum Ziel mauscheln.
Nein - der Unfall ist schlicht und einfach durch den Radfahrer selbst verursacht (sowas soll's ja auch geben): an der Einmündung nicht angehalten und den Fahrbahnverkehr nicht berücksichtigt.