Re: Wertgutachten Patria Ranger

von: Uwe Radholz

Re: Wertgutachten Patria Ranger - 16.03.18 14:23

In Antwort auf: Dietmar
In Antwort auf: Uwe Radholz
... In diesen Schadengrößen setzt der Schadenbearbeiter, wenn es zum Schwur kommt, niemanden in Bewegung. ...

Sehe ich genau so. Habe aber keine Ahnung, wo hier die Schmerzgrenze für die Versicherung ist. Immerhin ging es hier um ein Rad mit ca. 3.200 €. Bei meinem kürzlich erlittenen Pkw-Schaden ging es auch um eine vergleichbare Schadenshöhe. Da bestand die Werkstatt auf einen SV und die Versicherung zahlte dessen Honorar und die seinerseits erkannte Schadenshöhe.

Gruß Dietmar


Das ist was anderes. Du hast einen Haftpflichtschaden erlitten. Dein Anspruch ein ein zivilrechtlicher gegenüber dem Verursacher, für den dann seine Versicherung eintritt und dein Anspruch ist genau der Zeitwert im Moment des Schadens. Und nicht mehr. Deswegen der SV.
In der Hausrat hast du einen vertraglichen Anspruch, der leichter festzustellen ist. Bei modernen Verträgen üblicher Wiese das, was du benötigst, um einen gleichartigen Gegenstand neu zu beschaffen. Das steht im allgemeinen auf dem Preisschild.
Ist übrigens, bevor berechtigt Einwände vorgetragen werden, gelegentlich komplizierter, läuft aber im Kern so.

Deswegen ist es übrigens besser, und nun schon sehr OT, bei Schäden, die sowohl durch die eigene Hausrat als auch durch die Haftpflichtversicherung eines Verursachers (Klassisch Leitungswasserschäden) versichert sind, die eigene Versicherung in Anspruch zu nehmen. Ist auch vollkommen legal und deine Versicherung hat das Recht, sich Geld auch vom Verursacher zurück zu holen, was üblicher Weise aber nicht getan wird. Da gibt es feste Regelungen, denen sich alle unterwerfen. Davon habe ich aber nicht wirklich Ahnung krank
Wie das funktioniert, habe ich mal gelernt aber schon lange wieder vergessen unschuldig


MGU