Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln

von: derSammy

Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln - 22.12.17 15:36

In Antwort auf: StephanBehrendt
In Antwort auf: radler4711
Kenn Ihr einen Fall, wo ein Autofahrer bestraft worden ist, da er zu nah an einem Radfahrer vorbei fuhr? :-)
Aber natürlich: Wenn der Radfahrer dadurch stürzte.

Mir ist im Juni ein Autofahrer bei einem solchen missglückten Schneideversuch von hinten aufgefahren. Rad Totalschaden (erst eine Woche später gemerkt, dass der Rahmen durch war). Weil der Impuls von hinten (und damit in Fahrtrichtung) kam, konnte ich einen Sturz vermeiden und blieb unverletzt.
Als die Polizei fast 1h nach dem Unfall eintraft, hatte die nix andere zu tun als mir zuallerst die an der Stelle nicht vorliegende Radwegbenutzungspflicht vorzuhalten. Weil auch nicht gleich ein Schaden am Rad erkennbar war (Polizei und ich haben leider nur hinten geschaut - die Acht im Vorderrad (das Hinterrad wurde beim Aufschlag ausgehoben, das zur Aufschlagsrichtung leicht schräg stehende Vorderrad verbogen) habe ich unmittelbar nach Wegfahren von der Unfallstelle gemerkt), wurde nicht mal eine ordnungsgemäße Unfallmeldung verfasst. Da ich keine Ansprechdaten der Unfallaufnehmer bekam , habe ich das auch erst deutlich später per Onlineanzeige gemeldet/melden können.

Wie auch immer, zu dem Unfall gab es nicht mal eine ordentliche Unfallaufnahme, auf dem Schaden von etwa 500€ bin ich allein sitzen geblieben, eine Verwarnung oder Belehrung des Unfallgegners über angemessene Überholabstände gab es nicht. Der fährt wohl heute noch in dem Glauben rum, alles richtig gemacht zu haben - so ist leider die Realität (an der das Fehlverhalten der Kölner Polizei aber sicher auch nicht ganz unschuldig ist).