Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln

von: derSammy

Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln - 22.12.17 13:26

Zwischen Radfahrer gilt meines Wissens auch nach gängiger Rechtssprechung ein geringerer Abstand. Zum einen wegen der geringeren Relativgeschwindigkeiten und potentiellen Unfallfolgen, zum anderen wegen der fehlenden Sogwirkung im Vergleich zu KfZ.

Das mit dem Ankündigen (vermutlich meinst du klingeln?) ist immer so eine Sache - das wird viel zu oft leider nicht gehört. Und als Überholer kannst du halt nie sicher sein, dass es gehört wurde, musst also sowieso immer so fahren, als ob es nicht gehört worden wäre. Dann kann man es auch gleich weglassen...

Mit einem zweispurigen Anhänger gibt es ja diese Dienstanweisung an die Rennleitung, dass die Radwegbenutzungspflicht nicht als bindend zu betrachten ist. Es hängt vom konkreten Radweg ab, aber ich fahre mit Hänger auf ganz vielen zu schmalen Radwegen auch ganz bewusst nicht und würde mich hier oder da schon auch als drüber ärgern, wenn ein Anhängerfahrer einen Radweg, auf dem man nicht überholen kann, einfach dicht macht. Aber klar, das ist keine Legitimation andere (oder sich selbst) vorsätzlich zu gefährden.