Re: Familien-Tour mit Anhänger & Follow-me

von: derSammy

Re: Familien-Tour mit Anhänger & Follow-me - 12.01.17 17:13

Das macht es nur nicht besser, denn auch "Führer von Krafträdern dürfen Personen nur in einem Beiwagen oder einem hinter dem Führer angebrachten zusätzlichen Sitz befördern". Ob das für den Hänger gilt? Aber so richtig Lust habe ich auf den Wiener Schinken eigentlich nicht. Außerdem kennt den Inhalt wahrscheinlich sowieso keiner von den Kommisären. Die scheitern ja sogar schon an den Bestimmungen zu Radwegbenutzungspflichten und dem Überholen durch Radfahrer auf der rechten Seite vor Ampeln...