Re: Familien-Tour mit Anhänger & Follow-me

von: Falk

Re: Familien-Tour mit Anhänger & Follow-me - 12.01.17 17:05

Ich habe mir an dem Text gerade ein bisschen die Zähne ausgebissen. Ein Grundprinzip ist doch aber, dass für den Bürger erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist und wenn es im Wiener Übereinkommen keine Regeln für Fahrradanhänger gibt, dann müssen ersatzweise die für Anhänger hinter Kraftfahrzeugen angewendet werden. Das verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, gilt nur für staatliche Stellen und dass es so ist, hat was mit der Rechtssicherheit zu tun. Vergleichsweise simpmel ist doch die Analogie mit der bis vor ein paar Jahre geltenden Haftpflichtversicherung für Fahrräder in der Schweiz. Nichtschweizern konnte die ziemlich egal sein. Das Wiener Übereinkommen soll doch gerade Willkürmaßnahmen verhindern (wenn das auch nicht immer funktioniert).