von: Thomas S
Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht - 19.12.16 14:35
Ich lese das so:
- Man muss nicht immer das Licht mitführen.
- Wenn es die Lichtverhältnisse erfordern, sind die erforderlichen Lichtanlagen anzubringen.
- Wenn es die Lichtverhältnisse erfordern und man hat keine Lichtanlagen dabei, darf man das Fahrrad nicht in Betrieb nehmen.
- Man muss nicht immer das Licht mitführen.
- Wenn es die Lichtverhältnisse erfordern, sind die erforderlichen Lichtanlagen anzubringen.
- Wenn es die Lichtverhältnisse erfordern und man hat keine Lichtanlagen dabei, darf man das Fahrrad nicht in Betrieb nehmen.