von: rafo_no
Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht - 19.12.16 13:42
In Antwort auf: StephanBehrendt
In Antwort auf: rafo_no
da die Mitführungspflicht (bei Helligkeit) gekippt wird, könnte der Markt natürlich schlimmstenfalls einbrechen
einsatzbereit, wenn der Betrieb erforderlich ist
"Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden"