von: Martina
Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht - 19.12.16 08:18
In Antwort auf: Gio
In Antwort auf: Gio
D.h. dann auch, daß Dynamos und Nadys nicht mehr Zulassungspflichtig sind?
Heisst es nicht. In §22 steht Lichtmaschinen müssten zugelassen sein. Dann frage ich mich, was geprüft wird und wo das steht?
Schade. Mein Hinterrad-Nabendynamo wäre nun zwar wohl zulassungsfähig, da er aber nicht zugelassen ist (und es auch nicht mehr wird, da es ihn nicht mehr gibt), fahre ich leider weiter illegal.

Martina