Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht

von: Anonym

Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht - 17.12.16 12:02

Prima, danke für die Antwort. Das macht i.d.T. Sinn. Auch wenn es eigentlich die "Gegenseite" ist, kann man nur jedem KFZ-Fahrer raten, sofort ein paar gute Photos von dem Rad zu schießen - und umgekehrt den Radlern: die STVZO hat schon einen Sinn und kann viel Geld sparen/kosten. Zu den nicht-zugelassenen - eventuell noch blinkenden Rücklichtern könnte der KFZ-Fahrer folgendes zu Protokoll geben: " ..... habe einen kleinen, grellen, roten, (blinkenden) Lichtpunkt gesehen, dessen Entfernung sich nicht einschätzen läßt, aber wäre nie auf die Idee gekommen, dass so etwas Komisches ein Fahrrad ist ...."