Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht

von: Anonym

Re: Änderungen bei Fahrradlicht veröffentlicht - 17.12.16 11:08

Das ist ja sehr positiv, dass die Regeln präzisiert wurden und auch der aktuellen Technik Rechnung tragen. Das bedeutet dann aber streng genommen, dass die verkauften Räder entweder in einer Grauzone oder sogar offen unzulässig zur STVZO verkauft werden/wurden. Bei meinem MTB war auf der Rechnung ausdrücklich gestanden, dass nicht gemäß STVZO zugelassen. Der eigentliche Grund für die eher pingelige Nachfrage ist: Wer hat Erfahrungen mit Unfällen und zwar genau mit dem Punkt: Wie und ob ging/geht der technische Zustand des beteiligten Fahrades in die Verteilung der Schuldfrage und damit ggfs. viel Geld ein? Wann werden nach Radunfällen die Räder beschlagnahmt und untersucht? Gerade bei Unfällen in der Dunkelheit!