Re: Wow das ging ja schnell

von: Martina

Re: Wow das ging ja schnell - 19.06.02 15:02

Hallo,

leider hab ich keine Referenzurteile. Aber ich hab in der Fahrschule gelernt, dass ein Vorfahrtberechtigter Autofahrer auch dann Vorfahrt hat, wenn er in die 'falsche' Richtung fährt. D.h. die Vorfahrt gilt auch für Leute auf der linken Spur, die gerade überholen und für Leute die gegen die Einbahnstrasse unterwegs sind. Begründung war u.a., dass man sich nie darauf verlassen kann, dass es tatsächlich eine Einbahnstrasse ist (die Verkehrsführung könnte ja geändert worden sein).
Warum sollte im Bezug auf einen Radweg was anderes gelten?

Martina