von: Anonym
Re: Welche Strassen dürfen benutzt werden? - 05.09.04 20:48
Hallo Andreas,
Zeichen 275 verbietet, langsamer als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. Es verbietet Fahrzeugführern, die wegen mangelnder persönlicher Fähigkeiten oder wegen der Eigenschaften von Fahrzeug oder Ladung ... bla ...
Dieser Text, insbesondere die "mangelnden persönlichen Fähigkeiten", ist eigentlich eindeutig.
Danke fürs Feedback. Den Text zu Z. 275 hatte ich wohl schon mal gelesen, aber man muß ja in diesem Lande damit rechnen, daß sich der wiehernde Amtsschimmel auf den Standpunkt stellen könnte, daß allein die Eigenschaft des Fahrzeuges mit direkter Abhängigkeit von Muskelkraft ausreichend sein könnte, Fahrräder allgemein auszuschließen.
Konkreter Hintergrund: hier in der Region gibt es eine Baustelle, wo auf einem längeren Stück eine Fahrtrichtung saniert wird. Der Verkehr wird wechselseitig über die verbleibende Fahrbahn geführt. Baustellenampel 3 Minuten, weiße 30 auf blau. Die ist sogar sinnvoll, um die Räumzeit knapp halten zu können.
Aus einem Polizeiwagen heraus, der sich just hinter mir an die Ampel stellte, bin ich mal ganz böse angeguckt worden. Nun ja, ich habe mich vor denen mittig auf die Fahrbahn gesetzt (Überholende KFZ wären dort lebensgefährlich gewesen), bin mit ca. 33 km/h da durch (nicht wirklich lustig, weil auch noch leichte Steigung und ich kein Rennfahrer) und anschließend nach der Engstelle zogen sie dann vorbei.
Wäre halt interessant zu wissen, ob sie mich hätten rausfischen *können* deswegen oder nicht...
Daniel
P.S.: Dort kam noch dazu, daß es keine Alternativroute für Radfahrer gab...
In Antwort auf: atk
Zeichen 275 verbietet, langsamer als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. Es verbietet Fahrzeugführern, die wegen mangelnder persönlicher Fähigkeiten oder wegen der Eigenschaften von Fahrzeug oder Ladung ... bla ...
Dieser Text, insbesondere die "mangelnden persönlichen Fähigkeiten", ist eigentlich eindeutig.
Danke fürs Feedback. Den Text zu Z. 275 hatte ich wohl schon mal gelesen, aber man muß ja in diesem Lande damit rechnen, daß sich der wiehernde Amtsschimmel auf den Standpunkt stellen könnte, daß allein die Eigenschaft des Fahrzeuges mit direkter Abhängigkeit von Muskelkraft ausreichend sein könnte, Fahrräder allgemein auszuschließen.
Konkreter Hintergrund: hier in der Region gibt es eine Baustelle, wo auf einem längeren Stück eine Fahrtrichtung saniert wird. Der Verkehr wird wechselseitig über die verbleibende Fahrbahn geführt. Baustellenampel 3 Minuten, weiße 30 auf blau. Die ist sogar sinnvoll, um die Räumzeit knapp halten zu können.
Aus einem Polizeiwagen heraus, der sich just hinter mir an die Ampel stellte, bin ich mal ganz böse angeguckt worden. Nun ja, ich habe mich vor denen mittig auf die Fahrbahn gesetzt (Überholende KFZ wären dort lebensgefährlich gewesen), bin mit ca. 33 km/h da durch (nicht wirklich lustig, weil auch noch leichte Steigung und ich kein Rennfahrer) und anschließend nach der Engstelle zogen sie dann vorbei.
Wäre halt interessant zu wissen, ob sie mich hätten rausfischen *können* deswegen oder nicht...
Daniel
P.S.: Dort kam noch dazu, daß es keine Alternativroute für Radfahrer gab...