Re: Haltbarkeit von Vaude Regenjacken (neuere Modelle)

von: Thomas S

Re: Haltbarkeit von Vaude Regenjacken (neuere Modelle) - 03.01.23 10:35

Nein, nach einem Jahr wandert die Beweislast vom Verkäufer auf den Käufer. Das heißt, nach dem ersten Jahr musst Du nachweisen, dass der Fehler von Anfang an da war und dann hast Du alle Ansprüche. Meist läuft es allerdings so, dass der Käufer diesen Nachweis nicht wirklich liefern kann und der Verkäufer hat es dann in der Hand, wie er damit umgeht. Wenn er dann anbietet, dass er den Schaden repariert und der Käufer ist einverstanden ist ja auch allen gedient.

Grundsätzlich hat der Verkäufer aber auch immer das Recht auf Nachbesserung, das heißt er kann erst mal versuchen, den Verkaufsgegenstand in den vertragsgemäßen Zustand zu versetzen.

Aber Du hast schon recht: Deine Verhandlungsposition wird sicher schlechter sein, je schlechter der Zustand der Jacke zum Zeitpunkt der Reklamation ist.