Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches

von: Avante

Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches - 14.07.19 06:13

Wurde doch viel Wissenswertes geschrieben, mir jedenfalls sind nun mehr Details bekannt. Die mich in der Praxis aber kaum tangieren und interessieren.
Du beschäftigst dich mit der Frage, wie das ist und was zu tun ist, wenn man mit einem 'verbotenen' Messer nur durch eine Stadt fahren möchte, wo das Führen des Messers nicht erlaubt ist. Wo und wann könnte das ein Problem darstellen? Spielst du mit dem Gedanken, dich wo zu melden und einen Passierschein oder ein Permit für das Führen des Messers zu organisieren?
Daher: halte dich von Großveranstaltungen fern, dem G8 u.ä. erst recht und umfahre die statt den kürzesten Weg zu nehmen, deute nicht mit dem Arbeitsmesser in die Richtung, in die du möchtest, während du einen Polizisten fragst, ob die Richtung stimmt, unterlasse sämtliche Messerspiele (auch die Maniküre!) in einem Bahnhof, während du auf einen Zug wartest und binde nicht jedem auf die Nase, dass du so ein Messer dabei hast...