Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches

von: iassu

Re: Messer in Packtasche/Rucksack/.. - rechtliches - 13.07.19 18:04

In Antwort auf: Wulfram
Ja, wenn ich mal nach GB gehe muss ich mich wohl nochmal separat informieren.
Ich würde dir raten, weder nach D noch nach GB noch in andere Schurkenstaaten zu reisen. Des weiteren würde ich dir raten, alle Messer aus deinem Besitz unter notarieller Aufsicht zu zerstören und nie wieder etwas zu kaufen, was ein ausländischer Geheimdienstmitarbeiter ab 1,5 Promille als Messer identifizieren könnte. Und schließlich würde ich an deiner Stelle eine Selbsthilfegruppe gründen, die versucht, mit den Messertraumata irgendwie fertig zu werden, vielleicht durch Wir-basteln-uns-einen-Brotlöffel-Selbsterfahrungsevents.