von: Uwe Radholz
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? - 08.01.13 11:53
In Antwort auf: hopi
In Antwort auf: Fred67
Seit 2007 hat es eine Änderung im Gesetz gegeben:
§1 (1) 13 regelt dies recht klar, es muss nur zuletzt eine GKV bestanden haben, das reicht um versicherungspflichtig zu sein!
§1 (1) 13 regelt dies recht klar, es muss nur zuletzt eine GKV bestanden haben, das reicht um versicherungspflichtig zu sein!
Aber Vorsicht! Es reicht nicht aus, irgendwann vor der Austeise mal in der GKV gewesen zu sein, es ist auch wichtig, wie der Status zwischen Aus- und Wiedereinreise war. Deutschland verlassen, irgendwo im Süden für eine gewisse Zeit als Selbständiger ein Restaurant oder sonstwas betreiben und dann nach der Rückkehr nach Deutschland einfach in die GKv schlüpfen wird nur dann funktionieren, wenn man man dann wieder einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht.....
....oder Anspruch auf ALG I oder II hat oder sich familienversichern kann (Ehepartner ist gesetzlich versichert oder die Eltern bei jüngeren)
Bei Rentner besteht die Versicherungspflicht in der GKV (und damit der Zwang zur Aufnahme durch eine Kasse) wenn er 9/10 der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens pflichtversichert war.
Mir selber unklar aber vermutlich zutreffend, ist eine Versicherungspflicht des Rentners auch dann gegeben, wenn ergänzend zur Rente Anspruch auf Sozialleistungen besteht.