Frage zu Krankenversicherung

von: Indalo

Frage zu Krankenversicherung - 06.07.21 09:57

Hallo in die Runde!

Ich hab nach vielen Jahren endlich mein Angestellten-Vollzeit-Verhältnis gekündigt, um unter anderem mehr Zeit zum Reiseradeln zu haben.
Jetzt will ich nächste Woche nach Andalusien radeln und dort einfach mal bis in den Herbst hinein nichts tun, bisschen nachdenken und eventuell die Transandalus zu Ende fahren.

Bis Ende August zahlt noch der zukünftige Ex-Arbeitgeber meine Krankenversicherung (Resturlaub und Ü-Stunden).
Eigentlich wollte ich mich für danach jetzt bei meiner Krankenkasse (gesetzlich, Barmer) freiwillig selbst versichern, ohne Einkommen zum Mindestsatz (ca. 180€ pro Monat).

Nun meinte aber eine Mitbewohnerin gestern, dass ich das gar nicht müsste, es würde reichen der Krankenkasse eine Auslandsversicherung für den Zeitraum meines Auslandaufenthaltes vorzulegen, und dann müsste meine Mitgliedschaft automatisch ruhen, bis ich wieder im Land bin.
Das wäre natürlich günstiger.

Mein Halbwissens-Stand hingegen ist, dass solange ich in Deutschland gemeldet bin, ich auch hierzulande meinen Versicherungsbeitrag zu zahlen habe. Und jetzt für drei, vier Monate mal weg sein, tu ich mir den Stress nicht an mich ab- und wieder anzumelden. Ich dachte mir eher andersrum, solange ich mich in der EU aufhalte, brauch ich keine Auslandskrankenversicherung, weil im Ernstfall ja meine deutsche Gesetzliche greifen würde.


Weiss da jemand von Euch wie sie das wirklich verhält?
Mit ruhender Gesetzlicher und nur Auslandskrankenkasse würde ich mir halt ein paar Hundert Euros sparen, ich hab aber natürlich keine Lust auf eine fette Nachzahlung weil ich falsch informiert war.
Kann ich die Gesetzliche wirklich ruhen lassen, solange ich nicht im Lande bin?

Danke schonmal!
Indalo