Re: Auslands-Krankenversicherung westl. Standard

von: Barfußschlumpf

Re: Auslands-Krankenversicherung westl. Standard - 05.10.18 16:47

Für schwere Fälle, auch wenn der VN selbst nicht mehr handlungsfähig ist (hier springt neben im Visumsantrag benannten Kontaktpersonen ggf. das zuständige Konsulat für die Organisation der Kostenregulierung ein), gibt es in den Policen das Instrument der Kostenübernahmeerklärung. Sofortkasse ist dann hinfällig. Ist aber eine ganz heikle Sache. Natürlich gibt es zunächst eine qualifizierte Akutbehandlung. Ums Geld gestritten wird hinterher.