Re: China Visum

von: Velomade

Re: China Visum - 03.09.13 10:36

Hier ist ein kurzes Update über die neuestesn Visabestimmungen für China, die am 01.September 2013 in Kraft getreten sind:
Exit and Entry Administration Law of the PR China (offizielle englische Übersetzung)
http://www.china-botschaft.de/det/lsfw/t1054810.htm

Was hat sich geändert?
Es sind neue Visakategorien hinzugekommen (z.B. Q1 und Q2 sowie R), die aber die meisten von uns nicht berühren.
Überblick über die Kategorien:
https://www.visaforchina.org/FRA_DE/generalinformation/visaknowledge/271683.shtml

Für den Normaltourist ist weiterhin das L-Visum zu beantragen, das in Deutschland wie schon seit einigen Monaten bei den Chinese Visa Application Service Center zu bekommen ist.
http://www.visaforchina.org/

Welche Unterlagen werden für ein L-Visum benötigt?
Neben einen noch gültigen Reisepaß und einem Paßbild wird der Routenverlauf zusammen mit einer Flug- und Hotelreservierung verlangt. Im Entwurf des o.g. Gesetzes war noch die Rede von der Vorlage des Original-Flugtickets, das wurde aber in der endgültigen Fassung wieder abgeändert. Besucht man Freunde oder Verwandte in China genügt ein Schreiben des Einladenden mit der Kopie des Passes, aus dem der Status des Einladenden hervorgehen muß.

Wo kann das Visum beantragt werden?
Am Zweckmäßigsten ist es, das Visum im Heimatland zu beantragen. Das Gesetz macht hier allerdings keine genauen Angaben dazu. Wie aus dem nachfolgenden Link zu 1.Basic Documents Punkt (3)zu entnehmen ist ( zum englischen Text nach unten scrollen), besteht die Möglichkeit, das Visum auch außerhalb seines Heimatlandes zu beantragen, wenn der Antragsteller seinen legalen Aufenthalt im betreffenen Land nachweisen kann (z.B. Visum).
http://cs.mfa.gov.cn/wgrzh/lhqz/sblhqz/t1070373.htm

Das Inkrafttreten dieses Gesetzes hatte sich um zwei Monate verzögert (ursprünglich am 01.Juli 2013), da es sowohl auf chinesischer als auch auf ausländischer Seite zu Interpretationsschwierigkeiten gekommen ist, die zum Teil durch zusätzliche Erklärungen durch das Ministry of Foreign Affairs geklärt werden konnten.

Wer sich noch intensiver mit der China-Visum-Problematik befassen will, dem empfehle ich den nachfolgenden Link.
http://lawandborder.com/qa-on-chinas-new-exit-entry-administration-law-and-regulations/

Bernd