Re: Fahrradstraßen mit 20 km/h-Beschränkung

von: bk1

Re: Fahrradstraßen mit 20 km/h-Beschränkung - 27.04.10 11:22

In Antwort auf: sstelter
Ich, für meinen Teil, brauche keine Strasse, auf der ich mit dem Rad 50 fahren darf. 30 km/h sind mehr als ausreichend,

"Ich, für meinen Teil, brauche keine Straße, auf der man mit dem Auto 50 oder mehr fahren darf. 30 km/h sind für Autos mehr als ausreichend...."

Das ist ja alles schön und gut. Aber es gibt noch andere Menschen in dieser Welt und ich denke, daß es ziemlich unumstritten ist, daß für Individualverkehrsmittel (Auto oder Fahrrad) ein Bedürfnis nach Verkehrswegen existiert, die höhere Geschwindigkeiten als 30 km/h einigermaßen sicher erlauben. Nicht überall, aber für längere Verbindungen auf einem großen Teil des Weges. Das sollte doch auch für diejenigen akzeptabel sein, die selbst nie schneller als 30 fahren wollen.

Und ich erinnere Euch noch einmal daran: Das Auto hat tatsächlich mit den Geschwindigkeiten, die es erreichen kann, Probleme, sowohl bezüglich der Sicherheit als auch bezüglich der Umwelt. Meinen jedenfalls viele. Das Fahrrad hat normalerweise keine Probleme mit der Geschwindigkeit, denn Geschwindigkeiten, die wirklich für die Sicherheit und für die Umwelt ein großes Problem darstellen, werden eigentlich kaum erreicht. Außer man wird auf ungeeignete Wege gezwungen. Deshalb halte ich es für einen adäquaten Ansatz, für Radfahrer und Autofahrer in einer bestimmten Verkehrsrelation dieselben Geschwindigkeitsbeschränkungen anzustreben, immer mit dem ohnehin selbstverständlichen Zusatz, daß man die Geschwindigkeit der Situation anpassen muß. Nützlich sind dafür weniger Fahrradverbote und weniger Radwegbenutzungspflicht, auch wenn mit einem sehr hohen Budget auch andere Lösungen theoretisch denkbar wären. Dann treten die Situationen selten auf, in denen man langsamer fahren muß als das Minimum der Geschwindigkeit, die man schaffen würde und die die Autos in der Relation fahren dürfen. Die Relation bezieht sich immer auf die bestmögliche von mehreren parallel verlaufenden Straßen, nicht auf eine konkrete Straße, die für diese Betrachtungen ja uninteressant ist, außer für Quell- und Zielverkehr dieser Straße selbst.