Re: Update: Alpenüberquerung mit Schülergruppe

von: lutz_

Re: Update: Alpenüberquerung mit Schülergruppe - 20.07.08 18:14

Hallo Martina!

In Antwort auf: Martina

In Antwort auf: lutz_


Andere Frage: Ein Kollege erzählte mir, dass bei Gruppenausfahrten mit dem Fahrrad ab einer gewissen Gruppengröße ausdrücklich das nebeneinander fahren in Zweierreihen auf öffentlichen Straßen erlaubt sei. Hintergrund sei, dass für PKW/LKW das Überholen von z.B. 16 Radlern leichter sei, wenn diese in einer Zweierreihe fahren, statt in einer langgezogenen Schlange alle 16 hintereinander.


In Deutschland ist das so, jawoll. Das schimpft sich 'geschlossener Verband' . Im geschlossenen Verband darf man auch wenn ein Radweg da ist auf der Straße und zu zweit nebeneinander fahren. Außerdem gilt der geschlossene Verband quasi als ein Fahrzeug, d.h. er darf komplett über die Ampel fahren, auch wenn sie zwischendurch rot wird und er darf auch nur komplett überholt werden, nur weiß das kaum ein Autofahrer. Es gibt auch eine Obergrenze für das Fahren im geschlossenen Verband, die ich gerade nicht auswendig weiß.

Martina


Dank des Stichworts "geschlossener Verband" bin ich dann bei rad-net fündig geworden:

Zitat aus der StVO (ich denke, Gesetzestexte darf man öffentlich zitieren, oder?)

§ 27. Verbände

1. Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.

3. Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist.

5. Der Führer des Verbandes hat dafür zu sorgen, daß die für geschlossene Verbände geltende Vorschriften befolgt werden.

Zitat Ende

Aber ich glaube/hoffe, dass nicht mehr als 15 Radler zusammen kommen... ;-)


Gruß LUTZ