Re: Warnstreik bei der Bahn 14.-16.5.23

von: Sonntagsradler

Re: Warnstreik bei der Bahn 14.-16.5.23 - 13.05.23 08:16

In Antwort auf: Michael B.
In Antwort auf: Thomas1976
Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet mindestens Mindestlohn zu zahlen und ich denke das wird sie auch

wenn ich das gestern richtig verstanden habe, wird der Mindestlohn teilweise nur mit Zuschlägen erreicht.

Es zählt, was unterm Strich auf dem Lohnzettel steht, und da wird der Mindestlohn stehen.
Bei dem Thema wird sich die Bahn ganz sicher nicht angreifbar machen......